Urkunde Ersterwähnung 1131

Aus AKdia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Urkunde von Papst Innocenz II.


Foto der Urkunde

Lateinischer Text der Urkunde

Weitere Geschichte des Hofes zu Aldenkirchen

Übersetzung

Bischof Innocenz, Knecht der Knechte Gottes, den geliebten Söhnen Propst Gerhard, dem Dekan Gerhard und den anderen Brüdern der Bonner Kirche und ihren Nachfolgern auf ewige Zeiten. Sooft von uns erbeten wird, was als vernünftig erkannt wird, ist es eine Ehre für uns, die Erlaubnis zu geben und die angemessene Zustimmung zu gewähren, damit das ehrliche Gelöbnis eine schnelle Verwirklichung erfährt. Indem wir, im Herrn geliebte Söhne, euren gerechten Wünschen entgegenkommen, nehmen wir die Bonner Kirche, in welcher ihr dem Dienste Gottes obliegt, unter den Schutz des Hl. Petrus und des apostolischen Stuhls und bestäti¬gen durch schriftliche Urkunde, daß sämtliche Güter, welche dieselbe gegenwärtig rechtmäßig und kanonisch besitzt oder in Zukunft mit Genehmigung der Päpste durch Freigebigkeit der Fürsten und Opferwilligkeit der Gläubigen vernünftigerweise erwerben wird, euch und euren Nachfolgern fest und unverkürzt verbleiben sollen. Als solche sind namentlich die folgenden anzuführen: Zwei Höfe in Bonn mit einem Teil des Zehnten; ein Hof zu Rheydt (Sieg) und die Kirche mit dem ganzen Zehnten; ein Hof und die Kirche zu Lohmar mit dem ganzen Zehnten; ein Hof zu Wahlfeld (Pfarre Oberpleis); ein Hof und die Kirche zu Dattenfeld mit dem ganzen Zehnten; ein Hof zu Birnbach (Kreis Altenkirchen) und die Kirche mit dem ganzen Zehnten; ein Hof zu Altenkirchen, die Kirche mit Kapellen und den zugehörigen Zehnten; ein Hof zu Wiehl und die Kirche mit dem ganzen Zehnten; ein Hof und die Kirche zu Leimersdorf (Ahr) mit dem ganzen Zehnten; ein Hof und die Kirche zu Meckenheim mit dem ganzen Zehnten; ein Hof zu Meßdorf (bei Bonn-Lessenich); die Kirche zu Lessenich mit Kapellen und zugehörigem Zehnten; ein Hof zu Godesberg; die Kirche zu Rüngsdorf mit umliegenden Kapellen und ihrem Zehnten; ein Hof zu Ückesdorf (bei Bonn-Lengsdorf); ein Hof zu Rauschendorf (Pfarre Stieldorf); ein Hof zu St. Paul (in Bonn); die Kirche St. Martin in Bonn mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Much mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Waldbröl mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Nümbrecht mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Leuscheid mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Hamm (Sieg) mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Herchen mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Friesenhagen mit dem Zehnten; die Kirche zu Morsbach mit einem Teil des Zehnten; zu Winterscheid ein Teil der Kirche und des Zehnten; die Kirche zu Ruppichteroth mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Uckerath mit dem ganzen Zehnten; die Kirche zu Stieldorf mit dem ganzen Zehnten; im Umkreis von Grasaph und innerhalb von 68 Gehöften (Villen) sämtliche Zehnten; die Hälfte der Kirche zu Geistingen samt der Hälfte des Zehnten von der ganzen Pfarre; zu Oberwinter die Kirche mit dem ganzen Zehnten; zu Wadenheim (Ahr) die Kirche mit dem ganzen Zehnten; zu Franken (Ahr) die Kirche mit dem ganzen Zehnten; zu Karweiler (Ahr) die Kirche mit dem Zehnten; zu Ersdorf die Kirche mit dem ganzen Zehnten; zu Endenich die Kirche mit dem ganzen Zehnten; zu Rheindorf ein Teil der Kirche und des Zehnten; zu Wiesbaum (Kreis Daun) die Kapelle z. Hl. Isidor mit einem Teil des Zehnten; auch den vierten Teil, den ihr an der Kirche zu Zingsheim, den vierten Teil an der Kirche zu Daun und den ihr zu Ulmen als Geschenk besitzt, bestätigen wir euch. Außerdem folgende Höfe: Kürrighoven, Born¬heim, Rheindorf, Blankenheim, Bubenheim, Dollendorf, Königswinter, Halberg, Stromberg, Kurscheid, welche zu den Almosen der Brüder gehören; auch die Weingärten in Bonn, die ihr als Geschenk des Erzbi¬schofs Friedrich an eure Kirche in Besitz habt, sowie den Zehnten von den Waldungen, die ihr in euren Pfa¬rreien jenseits des Rheines besitzt. Ferner bestätigen wir der Bonner Kirche die Freiheit, vermöge der alle Kirchen, welche ihr zugehören, von jeder bischöflichen Auflage frei sind, wie ihr dieses Recht bis zur jetzigen Zeit zuverlässig besessen habt. Demnach bestimmen wir, daß es durchaus keinem Menschen erlaubt sei, genannte Kirche zu stören oder ihr Eigentum wegzunehmen, Entwendetes zu behalten, es zu vermindern oder durch verwegene Belästigungen zu beschweren; vielmehr soll alles ungeschmälert zum Nutzen derjenigen erhalten bleiben, für deren Verwaltung und Unterhalt es übertragen worden ist. Sofern aber jemand, er sei geistlichen oder weltlichen Standes, gegen den Inhalt dieser Anordnung wissentlich sich vergehen sollte und nach zwei- oder dreimaliger Warnung nicht Ersatz leistet, so soll, er seiner Würde und Gewalt enthoben sein, sich wegen des begangenen Unrechts des göttlichen Gerichts schuldig erkennen und von der Teilnahme am Leib und Blute unseres Herrn und Gottes Jesus Christus ausgeschlossen sein und schließlich der strengen Gerechtigkeit verfallen. Allen aber, welche in dieser Beziehung das Recht wahren, sei Friede unseres Herrn Jesus Christus zuteil, damit sie hier die Frucht der Rechtschaffenheit ernten und bei ihrem gestrengen Richter den Lohn des ewigen Friedens erlangen. Amen. Amen. Amen. - Ich Innocenz, Bischof der christlichen Kirche -

(Die Unterzeichnerzeile erhält links die sog. »rota«, eine Art Siegelstempel, mit dem Namen und Regierungsmotto von Papst Innocenz II; rechts ist das Monogramm angeordnet, in dem der Papstname kunstvoll zusammengefügt ist.) (Die letzte Zeile enthält die Recognitio = Bestätigung der Urkunde durch den päpstlichen Kanzler Haimerich sowie Ausstellungsort und -datum:) Gegeben zu Lüttich (=Leodium) durch die Hand des Haimerich, Diakon der Heiligen Römischen Kirche, Kardinal und Kanzler, 31. März - in der 9. Indikation - im Jahre 1131 nach der Inkarnation des Herrn, aber im zweiten Jahr des Pontifikates des Herrn Innocenz II., des Papstes.


(Die Übersetzung beruht auf Oberdörfer, K.: Das alte Kirchspiel Much. Köln 1923, S. 205 ff. An der Übersetzung wurden einige Ergänzungen und Korrekturen angebracht.)


Übersetzt von Klaus Pampus - In: Historische Urkunden aus dem Oberbergischen. Bergischer Geschichtsverein, Abt. Oberberg e.V. Blatt-Nr. 1: Urkunde von Papst Innocenz II. für das Bonner St. Cassiusstift. (BGV)

Abdruck des lateinischen Textes und der Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der oberbergischen Abteilung des Bergischen Geschichtsvereins. (bb/sts)





Navigation

bis 1 v.Chr.

0001 - 1000 n.Chr.  · 1001 - 1100 n.Chr.  ·1101 - 1150 n.Chr.  ·1151 - 1200 n.Chr.  ·1201 - 1250 n.Chr.  · 1251 - 1300 n.Chr.  ·1301 - 1350 n.Chr.  · 1351 - 1400 n.Chr.  ·1401 - 1500 n.Chr.  · 1501 - 1520 n.Chr.  · n.Chr.  · 1521 - 1540 n.Chr.  · 1541 - 1560 n.Chr.  · 1561 - 1580 n.Chr.  · 1581 - 1600 n.Chr.  · 1601 - 1620 n.Chr.  · 1621 - 1640 n.Chr.  · 1641 - 1660 n.Chr.  · 1661 - 1680 n.Chr.  · 1681 - 1700 n.Chr.  · 1701 - 1720 n.Chr.  · 1721 - 1740 n.Chr.  · 1741 - 1760 n.Chr.  · 1761 - 1780 n.Chr.  · 1781 - 1800 n.Chr.  · 1801 - 1810 n.Chr.  · 1811 - 1820 n.Chr.  · 1821 - 1830 n.Chr.  · 1831 - 1840 n.Chr.  · 1841 - 1850 n.Chr.  · 1851 - 1860 n.Chr.  · 1861 - 1870 n.Chr.  · 1871 - 1880n.Chr.  · 1881 - 1890n.Chr.  · 1891 - 1900n.Chr.  · 1901 - 1910 n.Chr.  · 1911 - 1920 n.Chr.  · 1921n.Chr.  · 1922 n.Chr.  · 1923 n.Chr.  · 1924 n.Chr.  · 1925 n.Chr.  · 1926 n.Chr.  · 1927 n.Chr.  · 1928 n.Chr.  · 1929 n.Chr.  · 1930 n.Chr.  · 1931 n.Chr.  · 1932 n.Chr.  · 1933 n.Chr.  · 1934 n.Chr.  · 1935 n.Chr.  · 1936 n.Chr.  · 1937 n.Chr.  · 1938 n.Chr.  · 1939 n.Chr.  · 1940 n.Chr.  · 1941 n.Chr.  · 1942 n.Chr.  · 1943 n.Chr.  · 1944 n.Chr.  · 1945 n.Chr.  · 1946 - 1950 n.Chr.  · 1951 - 1960 n.Chr.  · 1961 - 1970 n.Chr.  · 1971 - 1980 n.Chr.  · 1981 - 1990 n.Chr.  · 1991 - 2000 n.Chr.  · 2001 - 2005 n.Chr.  · 2006 - 2010 n.Chr.  · 2011 - 2015 n.Chr.  ·2016 - 2020 n.Chr.   2021 - 2025 n.Chr.  


Hauptseite  · Die Stadtchronik von Altenkirchen (Westerwald)  · Gang durch die Geschichte: Altenkirchen - Von den Anfängen bis 1945 · Jubiläen  · Das Projekt AKdia  · Einzelne Themen und Verzeichnisse  · Veröffentlichungen im Rahmen AKdias  · Quellentexte  · Literatur & Belege  · Prinzipien  · Links  · Nachrichten  · Vorlagen