Hof Aldendorf zu Aldenkirchen

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Der Hof Aldendorf zu Aldenkirchen

Registratur eines Briefwechsels zwischen dem St. Cassius Stift zu Bonn und den Grafen Sayn

Von Brigitte Burbach, Copyright Brigitte Burbach/AKdia 2008

Einführung

In der berühmten Urkunde vom 31. März 1131 bestätigt Papst Innocenz II. dem St. Cassius Stift zu Bonn neben vielen anderen Gütern auch "curtim Aldenkirchen et ecclesiam cum capellis et decimis ad eas pertinentibus" (einen Hof zu Altenkirchen, die Kirche mit Kapellen und den zugehörigen Zehnten).

Der in der Urkunde genannte Hof zu Altenkirchen und seine Geschichte findet sich in dem Briefwechsel zwischen dem St. Cassius Stift zu Bonn und den Grafen Sayn wieder, welcher in der „Registratur derselben Brief so den Bonnischen in der Grafschaft Sayn gelegenen Zehenden betreffend“ im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden unter dem Bestand 340 Nr. 1194e überliefert ist. Gegenstand dieses Briefwechsels ist immer wieder auch der Streit um den Zehnten. Über das gesamte Mittelalter ist zu beobachten, dass die Zehntherren durchgängig Schwierigkeiten hatten, den Zehnten ihrer Besitzungen einzutreiben. Hieraus ergaben sich entsprechend oft Streitigkeiten und Reibereien, die bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen führten. Die Grafschaft Sayn und das St. Cassius Stift zu Bonn sind hiervon nicht ausgenommen und der unten dargestellte Briefwechsel ist ein beredter Zeuge dafür.

Die Jahreszahlen bezeichnen den Zeitpunkt eines Briefwechsels, dahinter findet sich der Inhalt, der bei nicht für Altenkirchen spezifischen Zusammenhängen abgekürzt dargestellt wird.

Die Registratur

1366

Vertrag zwischen Graf Johann und dem Kapitel wegen gehabter Zwietracht.

1368

Sayn verträgt sich mit Hilfe des Erzbischofs von Trier mit dem Kapitel und will dieses an seinen Zehnten und Gütern zu Altenkirchen und anderswo nicht hindern.

1372

ein lateinischer Brief wegen der Abgaben des Hofes in Altenkirchen.

1377

zu den Höfen in Dattenfeld und Birnbach, die Füllen, Stier und Eber zu halten hatten.

1403

Pachtvertrag zwischen Sayn und dem Kapitel wegen des Hofes zu Aldendorf bei Aldenkirchen gelegen mit Artland [Land, das bebaut werden kann; Anm. Autor], Benden [Wiesenstücke; Anm. Autor], Fischereien und schmalem Zehnten. Jährliche Pacht 4 Mütt Even [bestimmtes Maß Hafer; Anm. Autor], 1 Malter Roggen, 16 Mark Kölnisch, ein Wagen Heu, 12 Jahre lang jährlich nach Bonn zu liefern.

1449

Pachtvertrag mit ähnlichem Inhalt.

1453

St. Cassius binnen Bonn verpachtet seinen Zehnten in Herpteroth für 5 Jahre an Arnold von Wiederstein gegen 6 Mark Kölnisch jährlich nach Bonn zu liefern. Bestätigung von Wiederstein.

1459

gleichen Vertrag erneuert

1468

Vertrag zwischen Sayn, Henn Hasen von Ingelbach und dem Kapitel, daß dieses über seine Güter befehlen kann.

1486

Dietrich von Wiederstein, Wäpeling [Edelknecht ; Anm. Autor], erneuert den Vertrag wegen Herpteroth.

1495

und 1508 Kroppach betreffend.

1511

Hachenburg betreffend.

1511

Vertrag zwischen Sayn und Bonn.
  • Sayn pachtet für 8 Jahre den Hof Aldendorf mit seinem Artland, Wiesen, Weihern, nämlich den Berg, der Herrenhain genannt, entgegen dem Schloß gelegen, der wendet bei Volperts Born an den Leyen vor Haupt und an Pitz Weyer vor Haupt zu dem Schloß zu, wendet oben hin langs Hitz Hennen und auf der anderen Seite bei Stumpfs Wiesen, Item ein Stück Artland, 8 Morgen gelegen bei der Leuzbach oben an […] , Item 6 Morgen Artland auf ihrerseits der Bockerwiesen bei dem vorstehenden Hof Aldendorf.
  • Item 20 Morgen an einem Stück Artland oben an vorgemeltem Hof Aldendorf gelegen zwischen der Straße und des Hofs Wiesen, genannt die Stockwiese.
  • Item eine Heide von ungefähr 3 Morgen vor dem Vielberg.
  • Item eine große Wiese genannt die Stückwiese, und schießt bis auf vorgemelten Hof.
  • Item den Garten, den Arnolt Schmit innehat an dem vorg. Hof.
  • Item noch ein Garten, den Volquiers nachgelassene Wittib innehat, gelegen bei dem großen Weiher.
  • Item ein großer Weiher gelegen unter dem Hof, hält 2 Morgen oder etwas mehr.
  • Item noch etliche kleine Weiher, welche vergangen und zu Wiesen worden und an dem Hof gelegen.
  • Item den kleinen Zehnten, darin gehörende Verpacht ausgelehnt um und für 10 Mark Brabendische Münze, so machen 20 Mark kölnische Radermünze. Die Bezahlung soll geschehen jährlich auf Martini oder 14 Tage danach.
  • Item soll Ihre Gn. auch in der Zeit solcher Lehnung an sich nehmen und bestellen Füllen, Ochsen und Behrn, auch den corpus der Kirche in gutem Bau erhalten, sonsten mit Geleucht und allen anderen [unleserlich] versehen, wie sie Dechant und Kapitel, den solches von berührtem Hof zu tun schuldig.
  • Ihre Gn. sollen sich auch bei andern Recht und Gerechtigkeiten desto besser, weil der Hof [unleserlich] verlehnt, beiständig ihnen erweisen und die Hand bieten. Siegel des Kapitels.
Die Pachtverschreibung wird besiegelt von Erzbischof Philip von Köln und Graf Johann.

1512

Vertrag zwischen Wilhelm Bertram von Herrschbach, Amtmann zu Altenkirchen, und dem Kapitel wegen seines Zehnten zu Berod 7 Jahre lang für 2 Mütt Even und 2 Malter Korn. Die Lieferung soll jährlich (an) des Kapitels Diener zu Altenkirchen geschehen.

1521

Erneuter Vertrag über 7 Jahre gegen 3 Malter Korn und 3 Mütt Even.
Weitere vier Pachtbriefe notiert.

1521

Wilhelm Mand von Limbach, Amtmann zu Hachenburg bekennt, nachdem seine Erbgüter um Koberstein gelegen, Dechant und Kapitel St. Cassius zu Bonn, den Zehnten zu Erbach pflichtig zu sein, daß das Kapitel ihm darum den benannten Zehnten zu Koberstein 6 Jahre lang für 18 Albus jährliche Pacht verpachtet und verlehnt hat. Besiegelt von Mand.

1522

Begang des Aldendorfer Hofes zu Altenkirchen.

1523

Vereinbarungen wegen Verkauf des Zehnten, wegen des Kirchspiels Hamm, wegen verpändeter Frucht.

1526

Alle Zehnten, die Dechant und Kapitel in der Grafschaft Sayn besitzen und für 9 Jahre verpachtet haben.
  • Vor und in den Dörfern:
Giesenhausen - Bergenhausen
Nister Zehnten - Alpenrod
Mudenbach - Ingelbach
Steinebach - Berod
Hattert - Wied
Erbach.
  • In den kleinen Orten:
Herpteroth - Amteroth
Michelbach - Wintzelbach
Wiederstein - zur Laden
Rimbach - Wölmersen
Hasselbach - Martelbach [Marenbach ? Anm. Autor]
Fladersbach - Oberirsen
Oberölfen - Lehnzehnten
  • Doch haben sie sich in diesen spezifizierten Zehnten ausbehalten den Zehnten zu Alpenrod, welcher den Nachbaren daselbst für 20 Mütt dabevor verpachtet worden.
  • Item den Zehnten zu Erbach halten die aus dem Hof oder Land auf Koberstein gehörig, welcher Mand auf 6 Jahre lang verpachtet ist.
  • Item den Zehnten zu Berod, welchen Wilhelm Bertram von Herrschbach auf 7 Jahre lang gepachtet hat.
  • Doch dergestalt, wenn ihre Jahreszahl aus ist, daß der Graf Johan nächstberührt beide Zehnten auch in S. Gn. Brauch ziehen soll.
  • Item da Ihre Gn. mit der Altvorderen Willen machen können, daß sie den Zehnten zu sich bringen könnten, soll solches Ihrer Gn. gegönnet sein, doch daß sie dem Pastor die 20 Mütt Hafer liefern.
  • Item haben sich auch ferner ausbehalten, alle ihrer Kirchen Obrigkeit der Gedinge, auch etliche kleine Renten, Pfenningsgeld und Zinshühnern zu Aldendorf und Birnbach fallend, welche der Herren Knecht einnehmen sollen.
  • Item sie die Knechte sollen auch die oben genannte kleine Rente mit Namen 4 Malter von Pauls und Barbara aus dem Hof zu Birnbach einheben, dazu von Niederölfen von Zehnten
  • 5 ½ Albus und zur Laden von 10 Morgen Güter das Stück 10 Albus.
  • Hingegen sollen die Knechte auch alle Last mit Haltung Füllen, Stier und Behren tragen. Item das Kirchengeleucht vorsorglich darum auch von ihren Lehen haben und heben als dasjenige, so sie bisher gehabt.
  • Auch sonderlich den Zehnten von etlichen Stücken Lands, gelegen auf dem Stockhagen in Altenkircher Mark, wenn die besamt werden, auch den schmalen Zehnten.
  • Item sind noch zwei Zehentchen zum Geleucht zu Birnbach gehörend ausbehalten, eins zu Walterschen, das andere zu Forstmehren.
  • Die Pacht ist 150 Gl und 1 Malter Korn den Leiendeckern zu Altenkirchen, das Kirchendach zu stopfen zu liefern.
Besiegelt von Dechant und Kapitel und Graf Johan zu Sayn.

1531

Vertrag zwischen dem Kapitel und Frau Ottilie Gräfin zu Sayn Wittgenstein und Graf Bernhard zu Nassau Bielstein über ihren Hof Aldendorf vor Altenkirchen gelegen für 6 Gl. Item die Zehnten vor Altenkirchen in selbigem Kirchspiel und um Hachenburg fallend für 29 Gl verpachtet haben und dazu zu Weinkauf 3 fl. Und ist diese Verlehnung geschehen auf Form und Maß wie die vorige Pachtverschreibung. [Den Grafen von Sayn gelang es 1573, die Güter des Kapitels durch einen Erbpachtvertrag in ihre Hand zu bekommen. Höroldt Dietrich: Das Stift St. Cassius zu Bonn, Bonn 1984. Anm. Autor]

1535

Vertrag, Graf Johann zu Sayn alle Bonnischen Zehnten in der Grafschaft Sayn für 8 Jahre für 160 oberländische rheinische Gulden gelehnt und gepachtet hat.

1549

Pachtverschreibung wie oben.
Den Hof zu Aldendorf und den kleinen Zehnten um Altenkirchen und Hachenburg für 38 fl.

1558

Graf Johan zu Sayn hat alle Bonnischen Zehnten für 12 Jahre an sich gelehnt für 160 fl.
Item den Hof Aldendorf vor Altenkirchen samt seinem Artland für 12 Jahre für 6 fl.
Item den kleinen Zehnten.

1556

Niederpforte zu Altenkirchen als gewöhnlicher Dingplatz des Kapitel St. Cassius binnen Bonn aufgerichtet durch Johann Frölich Notar.
Hofgeding zu Birnbach. Weistum über den Bonnischen Zehnten durch Johann Frölich.

1558

Hofgeding des Hofs zu Aldendorf durch Johann Frölich.
Verschiedene Pakete mit Verschreibungen, Quittungen u.a.


Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Bestand 340 Nr. 1194e




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