Abgaben und Dienste bis 1812

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Abgaben und Dienste der Untertanen im Amt Altenkirchen bis 1812

Antonius Kunz/AKdia, Oktober 2009

Vorbemerkungen

Das am 29. Februar 1812 erstellte "Verzeichniß sämtlicher Abgaben der Unterthanen des Amts Altenkirchen" (HHStAW 210/5108) stellt auf 13 Doppelseiten in einer tabellarischen Übersicht alle Abgaben und auf weiteren vier Seiten sämtliche Frondienste zusammen, zu denen die Einwohner der Stadt Altenkirchen sowie der Kirchspiele Altenkirchen, Almersbach und Mehren verpflichtet waren. Die in sechs Spalten unterteilten Tabellen benennen die jeweilige Abgabe, Schuldige (Zahlungs- und Leistungspflichtige), den Empfänger (mit Ausnahme der Additional-Steuer und der Mendel-Eier ist das immer die "Gnädigste Herrschaft"), den Geldbetrag, den Termin der Verfallzeit (Fälligkeit) und enthalten z. T. umfangreiche Bemerkungen zu den jeweiligen Abgaben. Bei der Transkription wurden Rechtschreibung und Zeichensetzung, mitunter auch grammatische Unstimmigkeiten behutsam dem heutigen Standard angeglichen. Alle Auslassungen oder ergänzende Anmerkungen sind in eckige Klammern gesetzt. Die Textanordnung nach Spalten ist aufgehoben.

Das Verzeichnis entstand im Vorfeld der Einführung eines neuen Steuersystems im Herzogtum Nassau (Edikt vom 1./3. September 1812). Neben der vollständigen Dokumentation sämtlicher bisheriger Abgabe- und Dienstverpflichtungen der Untertanen hatte die Aufstellung auch den Zweck, das erzielbare Steueraufkommen abschätzen zu können. Die so entstandene Übersicht dokumentiert anschaulich die Vielfalt der in Jahrhunderten entstandenen Abgaben sowie die z. T. kleinräumig differierende Abgabenbelastung und -erhebung. Gut fassbar ist auch der Sonderstatus der Stadt Altenkirchen im Vergleich zu den Gemeinden der Kirchspiele.

Währungs- und Maßangaben

Währungs- und Maßangaben mit jeweiligen Kurzzeichen: Als Währung 1 Gulden (f) = 60 Kreuzer (xr), 1 Kreuzer = 4 Pfennig (l); als Getreidemaß 1 Malter (Mlt) = 8 Metzen/Mesten, 1 Metze/Meste (Mz) = 12 Maaß (Ms); als Flächenmaß 1 Morgen (Mg) = 144 Ruten (R). (Währungs- und Maßangaben)




Verzeichniß sämtlicher Abgaben der Unterthanen des Amts Altenkirchen

Steuergelder

Fällig nach Verlauf jeden Quartals.

Stadt Altenkirchen 500 f, Kirchspiel Altenkirchen 2012 f 30 xr, Kirchspiel Almersbach 725 f, Kirchspiel Mehren 1275 f; im Ganzen 4512 f 30xr.

Wurde von dem auf den Grundstücken liegenden Schatz von den Stadt- und den Kirchspiels-Einwohnern erhoben und an das Rentamt bezahlt.

Additional-Steuer von den ehemals steuerfreien Gütern

Fällig nach Verlauf jeden Quartals.

Amt Altenkirchen 323 f 38 1/2 xr.

Ist vom Jahr 1807 an vom Rentamt von jedem einzeln - nach dem Additional-Kataster - erhoben und an die Herzogliche General-Kasse zu Wiesbaden eingeschickt worden. Gnädigste Herrschaft musste hierzu von den Domanial-Grundstücken jährlich beitragen 143 f 49 3/4 xr.

Mai- und Herbst-Schatz

Fällig zwischen Martini und Weihnachten.

Stadt Altenkirchen 18 f, Kirchspiel Altenkirchen 65 f 50 5/8 xr, Kirchspiel Almersbach 16 f 30 xr, Kirchspiel Mehren 51 f; im Ganzen 151 f 20 5/8 xr.

In der Stadt ruhet solcher auf den Gebäuden, jedoch in ungleichen Beiträgen, wogegen solche zu 1/3 steuerfrei waren, jetzt aber gleich andern die ganze Steuer geben müssen. Wurde von dem Bürgermeister erhoben und im Ganzen an das Rentamt bezahlt. In den Kirchspielen Altenkirchen und Mehren ist solcher nach dem ordinären Schatz-Simplum reguliert und wurde von dem Rentamt mit den Dienstgeldern erhoben. Im Kirchspiel Almersbach aber wird selbiger aus der Kirchspiels-Kasse bezahlt.

[Fol. 2]

Dienstgeld - dom[aniale] Frohntage und Holzfuhren

Fällig zwischen Martini und Weihnachten.

Kirchspiel Altenkirchen 780 f, Kirchspiel Almersbach 292 f 30 xr, Kirchspiel Mehren 600 f, 2 ehemals kölnische Häuser in diesem Kirchspiel 1 f 46 7/8 xr; im Ganzen 1674 f 16 7/8 xr.

Diese Abgaben, dann das unten stehende Fahrten-Geld und für nachstehende 12 Gänse und von neuen Räuchen sind ständig nach den ältesten Rechnungen. Zur Bezahlung derselben wird in jedem Kirchspiel unter dem Titel Dienstgeld auf sämtliche dienstbaren Untertanen dergestalt ausgeschlagen, dass auf jeden 1 f 30 xr gerechnet und was an der ganzen Summe sowie den unten stehenden Hebgebühren und Besoldungen fehlt, auf das Gefähr, womit der Mann seinen Acker bestellt, verhältnismäßig ausgeschlagen wird. Das Rentamt fertigt für jedes Kirchspiel ein besonderes Register und nimmt die Gelder ein, wofür dasselbe die bestimmte Heb- und Schreibgebühren zu genießen hat, welche jährlich circa 120 f betragen. Der Vorstand hat aus diesen Kassen eine bestimmte Besoldung zu beziehen, nämlich im Kirchspiel Altenkirchen jährlich 39 f 7 1/2 xr, im Kirchspiel Almersbach jährlich 7 f 15 xr, im Kirchspiel Mehren jährlich 16 f 52 1/2 xr. Dieser ist so wie alle der gnädigsten Herrschaft oder den Kirchspielen bedienten Untertanen frei. Die ganze Gemeinde Helmenzen ist ebenfalls von der Abgabe des Dienstgeldes wegen der aufliegenden Lasten nach Fol. 15 frei. Die Frohntage sind in den Kirchspielen Altenkirchen und Mehren verakkordiert und unter obigen 780 f und 600 f [...] begriffen. Im Kirchspiel Almersbach sind solche aber wegen herrschaftlicher Arbeiten beibehalten worden. Das Weitere hiervon Fol. 14. Von der Entstehung ist nichts vorzufinden, auch der Vorstand konnte nichts angeben.

Fahrten-Geld

Fällig zwischen Martini und Weihnachten.

Für 12 Lastfahrten à 3 f Kirchspiel Altenkirchen 68 f 15 xr, für 13 Sommerfahrten à 2 f 15 xr Kirchspiel Almersbach 19 f 30 xr, für 24 Köln-Fahrten dto. Kirchspiel Mehren 31 f 30 xr; im Ganzen 119 f 15 xr.

[Fol. 3]

Für 12 Gänse

Fällig zwischen Martini und Weihnachten.

Kirchspiel Altenkirchen 2 f 15 xr, Kirchspiel Mehren 2 f 15 xr; im Ganzen 4 f 30 xr.

Von neuen Räuchen

Fällig zwischen Martini und Weihnachten.

Kirchspiel Altenkirchen 1 f 15 xr, Kirchspiel Mehren 3 f 45 xr; im Ganzen 5 f.

[Fol. 4]

Von 34 Zehend-Hahnen

Fällig nach Martini.

Kirchspiel Mehren 3 f 11 1/4 xr.

Sind aus der Kirchspiels-Kasse bezahlt, aber sonst nichts davon bekannt.

Huhn und Schilling

Fällig am Montag nach Dreikönigstag bei Lieferung der Vogt-Futter-Hafer.

Kirchspiel Altenkirchen 12 f 34 7/8 xr, Kirchspiel Almersbach 1 f 54 3/4 xr, Kirchspiel Mehren 1 f 27 3/4 xr; im Ganzen 15 f 37 3/8 xr.

Bei dem Kirchspiel Altenkirchen muss gnädigste Herrschaft beitragen 15 xr und bei Mehren, Almersbach 3 3/8 xr. Wird von denen, so die Vogt-Futter-Hafer liefern - welche Fol. 14 aufgeführt ist - gegeben.

An Bannwein

Fällig zu Ende des Jahres.

Stadt Altenkirchen, Kirchspiel Altenkirchen und Kirchspiel Almersbach 30 f, Kirchspiel Mehren 7 f 30 xr; im Ganzen 37 f 30 xr.

Die Wirte im Amt mussten alljährlich von gnädigster Herrschaft 2 Fuder Wein nehmen und verzapfen, seit langen Jahren aber 37 f 30 xr bezahlen, welche am Schluss des Jahres nach dem Accis repartiert [aufgeteilt] werden.

[Fol. 5]

An Rauchhühnern

Fällig zu Martini.

(Nach einem 6-jährigen Durchschnitt) Kirchspiel Altenkirchen 56 f 16 1/2 xr, Kirchspiel Almersbach 10 f 21 xr, Kirchspiel Mehren 25 f 17 1/2 xr; im Ganzen 91 f 55 xr.

Im Kirchspiel Altenkirchen muss jede Haushaltung 3 Hühner - ein Witwer, Witwe oder Kinder, die die Haushaltung führen, nur 2 Stück liefern. In den Gemeinden, wo die Pfarreien den Zehten haben, nämlich Beul, Busenhausen, Flögert, Heupelzen, Kettenhausen, Ölsen, Hilgenroth und Obererbach wird von jedem Haus 1 Stück weniger gegeben. Der Schulz und der Unterschulz müssen das Register fertigen, das Geld einnehmen und zum Rentamt einliefern, wofür sie 40 Stück bekommen, tut 3 f 45 xr. Der zeitliche Lutherische Inspektor bekommt 20 Stück, tut 1 f 52 1/2 xr. Dann kommt einer jeden Kindbetterin 1 Stück gut, tut im Durchschnitt 3 f 38 1/4 xr. - Im Kirchspiel Almersbach gibt jedes Haus 1 Huhn, der Unterschulz liefert das Geld ein und bekommt dafür den Zehntenpfennig Hebgebühr, tut 1 f 9 xr. - Im Kirchspiel Mehren von jedem Haus 2 Stück, Witwer und Witwen nur 1 Stück. Dr Schulz und Unterschulz fertigen das Register und liefern das Geld ein, wofür sie 40 Stück bekommen, tut 3 f 45 xr. - Nota: 1 Huhn wird zu 8 5/8 xr bezahlt.

An Jägerbrot

Fällig zu Martini.

(Nach einem 6-jährigen Durchschnitt) Kirchspiel Altenkirchen 15 f 53 1/4 xr, Kirchspiel Almersbach 7 f 40 xr, Kirchspiel Mehren 8 f 45 1/4 xr; im Ganzen 32 f 18 1/4 xr (nach Abzug der bemerkten Hebgebühren).

Im Kirchspiel Altenkirchen und Almersbach gibt jedes Haus 1 Stück und wird mit 3 3/4 xr bezahlt. Im Kirchspiel Mehren [gibt] jedes Haus 2 Stück, verwitwete Bewohner nur 1 Stück und wird zu 1 7/8 xr bezahlt. Im Kirchspiel Almersbach nimmt das Rentamt das Geld einzeln ein. Im Kirchspiel Altenkirchen fertigen der Schulz und Unterschulz das Register, nehmen das Geld ein und beziehen den 10., tut 1 f 46 xr, desgleichen im Kirchspiel Mehren 58 xr. Von dem Ursprung beider Abgaben ist nichts Schriftliches vorhanden.

[Fol. 6]

An Erbzins

Sämtliche fällig zu Martini.

1. Von Lohmühlen

Konrad Matter zu Altenkirchen 45 xr nach der ältesten Rechnung

Henricus Saynisch daselbst 45 xr laut Erbzinsbrief vom 3.1.1678

Georg Wilhelm Abel daselbst 45 xr laut Konzession vom 18.7.1791

Georg Menning zu Adorf 1 f laut Konzession vom 1.11.1804

2. Von Ölmühlen

Henricus Saynisch zu Altenkirchen 1 f 30 xr laut Konzession vom 3.1.1678

Arnd Pick und Adam Vohl zu Mammelzen 1 f laut Konzession vom 26.2.1749

Gerh. Schumann zu Fluterschen 45 xr laut Konzession vom 26.2.1749

Joh. Adam Eichelhardt und G. Abel zu Niederingelbach 1 f nach der ältesten Rechnung

Adam Schumann zu Oberwambach 1 f laut Konzession vom 11.1.1744

Johs. Wilhelm Völk zu Fluterschen 1 f 30 xr laut Konzession vom 26.4.1749

Philipp Bellersheim zu Fluterschen 2 f laut Konzession vom 18.4.1749

Hubertus Hammer zu Neitzert im Dierdorfischen 2 f 30 xr laut Konzession vom 27.4.1789

Naths Witwe zu Mehren 2 f laut Konzession vom 16.4.1790

Johs. Peter Reuter zu Ölsen und Ludw. Schumacher zu Birkenbeul 1 f 30 xr laut Konzession vom 22.3.1794

Christian Müller dahier 1 f 30 xr laut Konzession vom 23.2.1802

3. Von Papiermühlen

Joh. Georg Schneider zu Oberingelbach 16 f laut Erbzinsbrief vom 10.1.1735

[Fol. 7]

Schatz von Grundzins incl. Accis

Fällig zu Ende des Jahres

Peter Zöller zu Marienthal 15 f.

Von dem auf diesseitigem Territorio stehenden Wirtshaus laut Dekret vom 26. Okt. 1764.

Zinsen von verkauften Herrschaftlichen Gütern

Fällig zu Martini.

Schmied Ottweiler dahier 1 f 37 1/2 xr von 9/16 Ruten vom langen Quengels-Weiher;

Gerhard Bergisch Ww. 22 1/2 xr von 1 1/2 R von diesem;

Heinrich Herchet 1 f von 12 R von diesem laut Dekret vom 1. Oktober 1764.

Joh. Gerhard Meister und Gerh. Saßenrath zu Busenhausen 1 f von 1 Mg 87 1/2 R Wiese und 9 M 50 3/4 R Feld laut Kaufbrief vom 4.7.1747.

Johs. Weller zu Kettenhausen 30 xr von 33 R Wiese kraft Kaufbrief vom 4.7.1747.

Die Dieperzer Gemeinde/Niedererbacher Hundschaft von 23 Mg 11 1/2 R Feld und 15 Mg 12 1/2 R Heide zwischen Dieperzen und Koberstein laut Kaufbrief vom 4.7.1747 1 Malter Hundhafer, welches unter die Lieferung Fol. 11 begriffen ist. Diese Güter wurden wegen der Schatzfreiheit mit dem Grundzins belegt, sind aber nunmehr schatzbar.

An Nachrichter-Geld

Fällig zu Ende des Jahres.

Kaspar Koch zu Altenkirchen 4 f 30 xr.

Laut Konzessionsbrief vom 6. Juli 1730 und Renovation vom 5. Jan. 1781.

[Fol. 8]

Blutzehnten

Fällig zu Martini.

1. Von Schaflämmern

(Nach einem 6-jährigen Durchschnitt) 19 Gemeinden des Kirchspiels Altenkirchen 7 f 32 xr, Dorf Gieleroth 1 1/2 xr, Kirchspiel Mehren 3 f 24 1/2 xr; im Ganzen 10 f 58 xr.

2. Von jungen Schweinen

(Nach 6-jährigem Durchschnitt) 19 Gemeinden des Kirchspiels Altenkirchen 60 f 8 xr, Dorf Gieleroth 2 f 9 xr, Kirchspiel Mehren zu 2/3 27 f 4 xr; im Ganzen 89 f 21 xr.

Im Kirchspiel Altenkirchen müssen 5 Gemeinden, nämlich Beul, Busenhausen, Flögert, Heupelzen, Kettenhausen und Ölsen den Blutzehnten an die hiesige reformierte Pfarrei geben und die Gemeinden Hilgenroth und Obererbach in die Hilgenrother Pfarrei. - Im Kirchspiel Almersbach hat die gnädigste Herrschaft den Zehnten bloß vom Dorf Gieleroth, der in den übrigen Gemeinden gehört zu den dortigen Pfarreien. Die Ortssendschöffen geben jährlich ein, wie viel jeder Eingesessene junge Schweine und Schaflämmer hat. Das Rentamt fertigt darüber ein Register und nimmt das Geld - nämlich 8 xr von 1 Stück Ferkel und 4 1/2 xr von 1 Lamm von jedem einzeln ein. - Im Kirchspiel Mehren müssen die Untertanen solche bis Martini halten, der Schulz macht dann die Anzeige. Der Schulz und Unterschulz bekommen jeder 1 Ferkel, die übrigen und die angefallenen Schaflämmer werden versteigert. Aus dem Erlös nimmt das Rentamt pro fisco 2/3 ein, 1/3 bekommt die dortige Pfarrei. - Die Stadt gibt keinen Blutzehnten.

Flachs-Zehnten

Fällig zu Martini.

Stadt Altenkirchen 11 f 35 xr, 19 Gemeinden des Kirchspiels Altenkirchen 37 f 36 3/4 xr, Dorf Gieleroth 41 1/2 xr, Kirchspiel Mehren 23 f 25 1/2 xr; im Ganzen 73 f 38 3/4 xr.

In der Stadt wird solcher alljährlich an den Meistbietenden verpachtet. Auf dem Land ist die Abgabe aber bestimmt, nämlich im Kirchspiel Altenkirchen jeder, der Flachs zieht, 10 xr; die oben genannten Gemeinden gehören den Pfarreien. Desgleichen Dorf Gieleroth 10 xr, die übrigen Gemeinden zu den Pfarreien; im Kirchspiel Mehren ad 2/3 - 9 xr, das Pastorat 1/3. Nach Angabe der Sendschöffen nimmt das Rentamt den Betrag von jeder Gemeinde ein.

[Fol. 9]

An Weidgeld

Fällig zu Martini.

(Nach 6-jährigem Durchschnitt)

1. Von Schafen

Kirchspiel Altenkirchen 6 f 22 xr, Kirchspiel Almersbach 2 f 54 xr, Kirchspiel Mehren 2 f 50 xr; im Ganzen 12 f 6 xr.

Von einem Weid-Schaf wird bezahlt 1 xr 3 1/2 l. Die Orts-Sendschöffen geben alljährlich an, wer Schafe hat, das Rentamt fertigt das Register und nimmt das Geld von jedem ein.

2. Von Ziegen

Kirchspiel Altenkirchen 13 f 26 xr, Kirchspiel Almersbach 5 f 56 xr, Kirchspiel Mehren 34 f 41 xr; im Ganzen 54 f 3 xr.

Jeder, der Geiß-Vieh hält, muss davon zahlen, nämlich von einer Ziege oder Bock 45 xr, von einem Zickel 22 1/2 xr. Die Erhebung ist wie vorige. - Die Stadt ist von beiden Abgaben frei.

Mendel-Eier

Fällig am grünen Donnerstag.

Naturalbetrag: Kirchspiel Altenkirchen 100 Stück, Kirchspiel Almersbach 75 Stück, Kirchspiel Mehren 100 Stück.

Diese bezieht ein zeitlicher Rentverwalter als Besoldung, muss aber das von langen Jahren her dafür Bestimmte, nämlich à 3 3/4 xr pro Stück = 1 f 25 15/16 xr bezahlen und pro fisco einnahmlich verrechnen.

[Fol. 10]

Wachtholz

Fällig nach Martini.

(Nach 6-jährigem Durchschnitt) Kirchspiel Altenkirchen 186 2/3 Karren, Kirchspiel Almersbach 96 1/2 Karren, Kirchspiel Mehren 106 5/6 Karren.

Deputatholz

(Ständig) Kirchspiel Mehren 236 Karren.

Das Deputatholz ist ständig und wird nach dem Gefähr ausgeschlagen. - Das Wachtholz wird in denen 3 Kirchspielen nach dem Gefähr geliefert, nämlich vom ganzen Gefähr - 1 Pferd oder 2 Ochsen - 1 Karre und vom halben Gefähr oder 1 Ochse 1/2 Karre; tat nach einem 6-jährigen Durchschnitt jährlich [...] 626 Karren. Hiervon kommen jährlich zur Besoldung

Herr Hofrat von Avemann 25 Karren

das lutherische Inspektorat 100 Karren

das herzogliche Rentamt 9 Karren

Herr Kanzlist Göbel 25 Karren

Amtsdiener Kriegsheimer 20 Karren

das lutherische Kantorat 16 Karren; dann wird geliefert

zur Beheizung des Cons.-Convents-Sessions Zimmer 24 Karren

und den Gefängnissen 37 Karren; zusammen 256 Karren.

Bleiben 370 Karren, welche die Untertanen à 36 xr pro Karre bezahlen müssen, tut 222 f. Die Entstehung dieser Abgaben ist in der Rentamt-Registratur nicht zu finden.

[Fol. 11]

Hundhafer

Fällig im Monat Januar

Stadt Altenkirchen 7 Mlt 4 Mz.

Im Kirchspiel Altenkirchen die Hundschaft Eichelhardt 15 Mlt 5 Mz, die Hundschaft Erbach 10 Mlt 5 Mz, die Hundschaft Kettenhausen 10 Mlt 5 Mz, die Hundschaft Ingelbach 8 Mlt 6 Mz, die Hundschaft Mammelzen 8 Mlt 6 Mz.

Im Kirchspiel Mehren die Hundschaft Giershausen 7 Mlt 4 Mz, die Hundschaft Mehren 7 Mlt 4 Mz, die Hundschaft Hirzbach 7 Mlt 4 Mz, die Hundschaft Maulsbach 7 Mlt 4 Mz, die Hundschaft Kircheib 5 Mlt, die Hundschaft Eyb 10 Mlt, die Hundschaft Ersfeld 10 Mlt.

Diese und nachfolgende Abgaben unter den Titeln Vogt-Futter-Hafer und Frei-Futter-Hafer sind eisnt bewilligt worden und ruhen auf einzelnen Gebäuden und Gütern in ungleichen Beiträgen, wofür aber am Schatz gut getan wird.

Vogt-Futter-Hafer

Fällig am Montag nach Dreikönig.

Kirchspiel Altenkirchen 42 Mlt 7 Mz, Kirchspiel Almersbach 6 Mlt 3 Mz, Kirchspiel Mehren 4 Mlt 7 Mz.

Wegen einiger von dieser Abgabe durch gnädigste Herrschaft befreiter Häuser muss diese zuschütten 3 Metzen 6 3/4 Maaß [Kirchspiel Altenkirchen]. Ingleichen 1 Metze 6 Maaß [Kirchspiel Almersbach].

Frei-Futter-Hafer

Fällig zu Ende des Jahres.

Kirchspiel Almersbach 12 Mlt.

[Fol. 12]

Rauch-Hafer

Fällig nach Martini.

(Nach einem 6-jährigen Durchschnitt) Kirchspiel Altenkirchen 61 Mlt 1 Mz 8 Ms, Kirchspiel Almersbach 38 Mlt 3 Mz 6 Ms, Kirchspiel Mehren 31 Mlt 6 Mz 6 1/3 Ms; im Ganzen 129 [131!] Mlt 3 Mz 8 1/3 Ms.

In den Kirchspielen Altenkirchen und Mehren muss von jedem Haus, das bewohnt wird, 2 Mesten Hafer geliefert werden, verwittibte Hausbewohner geben nur 1 Meste. - Im Kirchspiel Almersbach aber von jedem bewohnten Rauch 3 Metzen. - In allen 3 Kirchspielen sind der Vorstand und alle im Dienste Stehende, auch Verarmte frei.

Satzhafer

Fällig nach Martini.

(Nach 6-jährigem Durchschnitt) Kirchspiel Altenkirchen 22 Mlt 2 Mz 1 Ms, Kirchspiel Mehren 22 Mlt 4 Mz 8 Ms; im Ganzen 45 Mlt 6 Mz 9 Ms.

Im Kirchspiel Altenkirchen muss jeder, der Gefähr hält, Satzhafer liefern, nämlich von 1 Pferd oder 1 Paar Ochsen 1 Metze, von einem halben Gefähr oder 1 Ochsen 1/2 Metze. - Im Kirchspiel Mehren aber wird solche nach dem Schatzregister ausgeschlagen, auf 1 xr Schatz 1 Maas Hafer. - Der Vorstand muss das Register hierüber und über die Rauchhafer fertigen und bekommt von gnädigster Herrschaft dafür jährliche Besoldung: im Kirchspiel Altenkirchen 7 Mlt Hafer, im Kirchspiel Almersbach 5 Mlt Hafer, im Kirchspiel Mehren 5 1/2 Mlt Hafer. - Nach dem Register nimmt das Rentamt die Hafer von jedem einzeln ein. Von dem Ursprung ist nichts vorhanden.

[Fol. 13]

Getraut-Zehnte

Fällig im Monat November.

(Im 6-jährigen Durchschnitt)

Stadt Altenkirchen 14 Mlt 2 11/12 Mz Korn, 2 2/3 Mz Gerste, 1/16 Mz Heidlof [Buchweizen], 46 Mlt 2/3 Mz Hafer.

Kirchspiel Altenkirchen 82 Mlt 2 3/4 Mz Korn, 1/6 Mz Gerste, 7 Mlt 1/2 Mz Heidlof, 296 Mlt 4 3/4 Mz Hafer.

Dorf Gieleroth 3 Mlt 6 1/4 Mz Korn, 1 3/12 Mz Heidlof, 12 Mlt 1/3 Mz Hafer.

Kirchspiel Mehren 37 Mlt 7 11/12 Mz Korn, 139 Mlt 4 1/12 Mz Hafer.

Der Getraut-Zehnte ist im ganzen Amt gegen 2 Mesten von ausgerüsteten Morgen Feld auf gewisse Jahre verpachtet. Von 1 Morgen Kartoffeln werden 2 Mesten Hafer gegeben. - Im Kirchspiel Altenkirchen geben die bei dem Blutzehnten (Fol. 8) bemerkten Gemarkungen den Zehnten an die zwei Pfarreien. Verschiedene Felder sind zehntefrei. - Im Kirchspiel Almersbach hat gnädigste Herrschaft nur die Gemarkung Gieleroth, die übrigen sind den Pfarreien zehntbar. - Im Kirchspiel Mehren hat gnädigst Herrschaft in den meisten Gemarkungen solchen zu 2/3 und das Pastorat 1/3, in verschiedenen aber nur 1/3 und die Brenners Erben auch 1/3. In einigen Distrikten ist er ganz herrschaftlich so wie der Rottzehnten.

Rott- oder Neugereuth-Zehnte

Fällig im Monat November.

Kirchspiel Almersbach 5/24 Mz Korn, 1 5/24 Mz Hafer.

Stroh-Zehnte

Stadt Altenkirchen 100 Bund à 20 Pfund, Kirchspiel Altenkirchen 336 1/3 Bund, Dorf Gieleroth 15 2/3 Bund.

Die Stadt muss jährlich 100 Bauschen Kornstroh liefern, das Kirchspiel Altenkirchen und Dorf Gielroth von 1 Morgen Korn 1 Bauschen. - Das Mannviehhalten lastet auf dem Zehnten.

[Fol. 14]

Natural-Frohnden

Die Stadt muss das Heu auf der herrschaftlichen Stockwiese fertig machen und einfahren. Im Kirchspiel Altenkirchen werden die Frohnden mit dem Dienstgeld bezahlt. Sie sind in der Rentamts-Schatzung aufgeführt wie folgt:

An Mai- und Herbst-Dienst

1. Kirchspiel Altenkirchen

Zahlt hiervon nach dem Akkord vom 19. Nov. 1692 337 f 30 xr.

Ferner für die jährliche 3 Frohntage mit Gefähr und Hand zu leistenden 16 Karren Brennholz auf herrschaftlichen Widerruf laut Dekret vom 11. Febr. 1743 180f.

Dann für die seit ao. 1729 diesem Kirchspiel verpachteten Holzfuhren laut Akkord vom 30. Sept. d. a. [besagten Jahres] 262 f 30 xr.

2. Kirchspiel Mehren

Dienstgeld laut Akkord vom 8. Januar 1668 375 fl.

Wegen der übrigen Frohntage und halbem Frohnholz laut den ältesten Rechnungen 195 f.

Zusatz auf herrschaftlichen Widerruf seit ao. 1750 laut Dekret vom 4. April d. a. [besagten Jahres] 30 f.

Und bis dahin muss dieses Kirchspiel noch 236 Karren sogenanntes Deputatholz in natura ohnentgeltlich jährlich anfahren.

3. Kirchspiel Almersbach

Im Akkord gleich den übrigen Kirchspielen laut den ältesten Rechnungen 112 f 30 xr.

Ferner für 16 Karren vom ganzen Gefähr zu lieferndes Brennholz laut Akkord vom 30. Sept. 1729 180 f.

Außerdem muss jeder in diesem Kirchspiel 5 Tage jährlich mit Gefähr oder zur Hand gegen täglich 4 xr in der Frohn arbeiten. Nach einem 6-jährigen Durchschnitt sind diese Fröhner 445, jährlich zu herrschaftlichen Arbeiten gebraucht und also à 4 xr für jeden bezahlt werden 29 f 40 xr jährlich. Da nun die für den verstorbenen Herrn Gouverneur von Poellnitz anzufahrenden 25 Klafter Holz weggefallen sind, so wären noch folgende herrschaftlichen Arbeiten durch die Kirchspiels Almersbach Fröhner zu verrichten:

1. die Unterhaltung der Haupt- und Flutgraben in den herrschaftlichen Wiesen, welche 116 Morgen enthalten;

2. das Stürzen oder Wenden der Früchte auf dem herrschaftlichen Speicher;

3. 8 Klafter Besoldungsholz für den zeitlichen Rentverwalter herbei zu fahren und zu hauen;

4. das Holz zu Beheizung des Cons. Convents-Zimmers und der Gefängnisse zu hauen.

Welche Verrichtungen nach dem Ermessen der Sachverständigen jährlich mit 120 f 36 xr bestritten werden, nämlich 160 Taglöhner à 36 xr: 96 f 36 xr; 8 Klfter Holz zu fahren à 3 f: 24 f.

Außerdem aber hat der Schulz des Kirchspiels Almersbach 13 Fröhner, beide Geschworne 10 Fröhner, der Unterschulz 8 Fröhner, welche ihnen jeder 5 Tage arbeiten müssen, die dann von der herrschaftlichen Arbeit frei sind.

[Fol. 15]

[Helmenzen]

Das Dorf Helmenzen im Kirchspiel Altenkirchen muss wegen Befreiung vom Dienstgeld laut Extrakt aus dem Akkord-Brief gegeben Altenkirchen den 1. Dez. 1693 und Konfirmation gegeben Onolzbach den 22. Aug. 1741 folgende Frohnden tun:

1. Sollen sie das Hohe Gericht, Galgen, Rad und Stöckleitern und was dazu gehört auf den Olfferberg bauen und aufrichten, auch Brennholz bei Exekution der Hexen und dergleichen Malefiz-Personen beischaffen, doch wollen wir das Bau- und Brennholz dazu lassen anweisen.

2. Sollen sie auf den Jagen, so weit ihre Hundschaft geht, wie andere Untertanen erscheinen.

3. Wenn bei Unserer Mühle allhier ein neuer Bau gesetzt wird, solchen aufrichten helfen.

4. Das Gras in Unserer Stockwiese mähen.

5. So oft es nötig und befohlen wird, unsere hiesigen Schlosshöfe kehren und säubern.

6. Ingleichen bei Unserer Hof-Stadt das Bier bräuen helfen.

7. Dem Gärtner die nötige Besser- und Düngungen in Unsern Garten führen und bei allen diesen Arbeiten die vorhin bräuchliche Kost und Fröhner-Brot im Viehhaus bekommen.

8. Hingegen sollen sie aller anderer Pferd- und Handfrohn-Dienste, wie auch des halben Last-Wagens, Last-, Sommer- und Köln-Fahrten, Fahrten und Dienstgeld frei sein und bleiben und muss ihre Quota an solchen Rechten unter die anderen Untertanen ins Kirchspiel ausgeteilt werden.


Die dem zeitlichen Rentverwalter zur Besoldung gegebene Stockwiese hält 6 5/8 Mg und wird die Bearbeitung in folgenden Anschlag gebracht:

Der Mäherlohn 1 f 20 xr pro Mg: 8 f 50 xr; auf 1 Mg 2 Mann zur Bearbeitung = 13 Mann auf 3 Tage à 30 xr pro Mann täglich: 19 f 30 xr; circa 18 Karren einzufahren à 30 xr: 9 f.

Dabei muss ich aber noch bemerken, dass, wenn bei der Heu-Ernte schlechte Witterung einfallen sollte, die Bearbeitung 6 auf 8 Tage Zeit erfordern und der Fall eintreten könnte, dass alsdann kein Arbeiter zu bekommen wäre und das Heu dem Verderben ausgesetzt würde.

Altenkirchen, den 19. Febr. 1812

Cramer


Nachbemerkung

Aufhebung dieser Abgaben

Das Edikt vom 1./3. September 1812 "Die Aufhebung der älteren directen Abgaben nach Einführung eines neuen directen Steuersystems betreffend" führte aus (Edikte 1817, S. 287-333 (hier S. 288)):


"§ 1. Vom 1. Januar dieses Jahres an, sind die hier nachstehend namentlich aufgeführten Abgaben in den bezeichneten Orten gänzlich und für immer aufgehoben:


§ 2. In den zum Recepturbezirk von Altenkirchen gehoerigen Aemtern Altenkirchen und Schönstein, und zwar:


A. in dem Amtsbezirk von Altenkirchen.


I. Von allgemeinen, in sämmtlichen Amts-Orten bestehenden Abgaben:

1) der sogenannte Mai- und Herbstschatz,

2) die bisher zu der Stadtcasse und den Kirchspielscassen aufgeschlagenen Schatzungs-Simplen, somit die aus diesen Cassen zur landesherrlichen Receptur entrichteten ordinären Steuern,

3) die auf ehemalige Freigüter aufgeschlagenen Additionalsteuern,

4) die seit mehreren Jahren wegen gestiegener Staatsbedürfnisse erhobenen Extrasteuern,

5) die Servicesteuer.


II. Von besondern, nur in einigen oder einzelnen Kirchspielen und Amtsorten bestehenden Abgaben:


1) das sogenannte Weidgeld von den Schaafen in den Kirchspielen Altenkirchen, Almersbach und Mehren;

2) das Lastfahrten-, Sommerfahrten- und Cölnfahrten-Geld in den genannten Kirchspielen,

3) das Dienstgeld in den nämlichen Kirchspielen,

4) das Reluitionsgeld für die Frohndtage und Holzfuhren, mit dem Bemerken jedoch, daß die in Natur zu entrichtenden Holz-Abgaben aus den Gemeinde- oder Kirchspielswaldungen als Gülten darauf haften bleiben, und nach den weiter unten folgenden allgemeinen Bedingungen über die Ablösung solcher Holzgülten zu behandeln sind,

5) das mit dem Dienstgeld erhobene Gänsegeld in den beiden Kirchspielen Altenkirchen und Mehren,

6) die Satzhafer in den Kirchspielen Altenkirchen und Mehren,

7) die Rauchhühner und die Rauchhafer in den drei Kirchspielen,

8) das Jägerbrod in den drei Kirchspielen,

9) die Manteleyer in denselben,

10) das Zehnthahengeld in dem Kirchspiel Mehren,

11) die zur Stadtkasse zu Altenkirchen von städtischen Einwohnern geflossenen Abgaben unter den Namen: Bürgerschatz, Mai- und Herbstschatz, und Partiergeld,

12) das eben dahin von den Kirchspielen Altenkirchen und Mehren entrichtete Wächtergeld."




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