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Aktuelle Version vom 9. November 2021, 18:48 Uhr

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Altenkirchen 1361 - kaum Stadt und schon zerstört

von Dieter Sommerfeld - Copyright Dieter Sommerfeld/AKdia Oktober 2009


In der bekannten Literatur über die Geschichte der Stadt Altenkirchen werden die Zerstörungen der Stadt durch die Brände 1728 und 1893 und durch die Bomben 1945 genannt. Alle Autoren gehen auch ausführlich auf die Stadtrechte, die Altenkirchen 1314 verliehen bekam und die 1357 noch einmal von Kaiser Karl IV bestätigt wurden, ein. Bei keinem Autor ist aber ein Hinweis darüber zu finden, dass Altenkirchen schon wenige Jahre nach der Erhebung zur Stadt zerstört wurde. Erstmalig wird in der Broschüre des Arbeitskreises für Heimatgeschichte und Brauchtumspflege – Aus dem Tagebuch einer Stadt - 1988 darauf hingewiesen, dass die Stadt 1361 von kölnischem Kriegsvolk im Auftrag des Erzbischof zerstört wurde. Berichtet wird dies in der Chronik pressulum, die in der Trierer Stadtbibliothek lagert. Dort finden wir den folgenden Eintrag: (Stadtbibliothek Trier Hs. 1228/612 Bl 13 a)

In unsere Schrift übertragen lautet der lateinische Text :

comiti siquidem de Seyna … debitam rependit vicem nam oppidum quoddam eiusdem comitis dictum Aldenkirgin et quod ipse ad invadendum ex eo fines ecclesie fortiter munierat Johannes dominus de Sleyda domino archiepiscopoque tunc in remotis agente et cui pro tunc vices in temporalibus commiserat -per gentem et fideles ecclesie bellico insultu cepit funditus et destruxit.

Da es sich nicht um das klassische Latein, sondern um eine Art Mittellatein (Latein im Mittelalter) kann man auch mit dem großen Latinum eine sinnvolle, wörtliche Übersetzung nur bedingt erarbeiten. Ins Deutsche übersetzt könnte der Text etwa so wiedergegeben werden:

Dem Graf von Sayn vergalt er seine Handlungen: Denn die Stadt des Grafen, genannt Altenkirchen, hatte derselbe, um daraus in das kirchliche (erzbischöfliche) Gebiet einzudringen, stark befestigt. Johann, Herr von Schleiden, als Stellvertreter des Erzbischofs in weltlichen Angelegenheiten, der gerade abwesend war, eroberte sie (die Stadt) im Handstreich durch (kölnisches) Kriegsvolk und kirchlichen Getreuen wegen der kriegerischen Angriffe und zerstörte sie.

Das heißt: Johann von Schleiden als Vertreter des Kölner Erzbischofs hatte das stark befestigte Altenkirchen im Handstreich eingenommen und vollkommen zerstört, damit der Graf von Sayn von hier aus keinen Angriff mehr auf das Gebiet des Erzbischof von Köln vorbereiten konnte. Geschehen war dies im Jahr 1361 nach dem 28. Oktober.

Wenn man den Text liest, könnte man annehmen, dass die Sache eine Vorsichtsmaßnahme oder ein Willkürakt des Erzbischofs Wilhelm von Gennep war, den die neue Stadt auf dem Weg nach Frankfurt störte. Dem war aber nicht so. Nachdem Gottfried II von Sayn, der 1314 für Altenkirchen die Stadtrechte erhalten hatte, 1327 im Gefolge des König Ludwigs des Bayern in Pisa an der Pest gestorben war, folgte ihm sein Stiefbruder Johann II als Graf von Sayn. Dieser ließ sich 1357, da im gleichen Jahr Almersbach die Stadtrechte erhielt, von Kaiser Karl IV noch einmal seine Stadtrechte bestätigen. Ob er weitere Ausbaumaßnahmen getroffen hat, ist nicht überliefert, denn eine befestigte Stadt Almersbach stellte für die saynsche Stadt Altenkirchen eine Bedrohung dar. So war es auch von den Grafen von Wied gedacht. Almersbach wurde aber nie zur Stadt ausgebaut. Obwohl Graf Johann II und sein Sohn Johann III sich in viele Fehden einließen, blieb Almersbach unbehelligt. Dafür standen die beiden jedoch dauernd mit dem Erzbischof von Köln auf Kriegsfuß. Aus einer Urkunde vom 6. November 1358 erfahren wir, dass es zwischen Graf Johann von Sayn, seinem Sohn Johann und dem Kölner Erzbischof Wilhelm zu Krieg und Streit gekommen war und dass Schiedsleute über die Gefangenen und die Burg Kobernstein (Ersterwähnung) verhandeln sollten. (Historisches Archiv Stadt Köln Domstift Urkunde 1165)

Der Ritter Johann von Kobernstein, der auf der saynschen Seite gekämpft hatte, wechselte die Seiten und wurde dafür am 9. September 1359 Burgmann des Erzbischofs in Schönstein. (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Kurköln Kart 4 Bl 79b 80a ) Am 1. Dezember 1359 schlossen auch der Erzbischof und die Grafen von Sayn einen Friedensvertrag. (Abschr. 14. Jahrhundert Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Kurköln Kart 1 S.114 ) Danach sollten alle gegenseitigen Forderungen aufgehoben und die Gefangenen ausgetauscht werden. Die Grafen von Sayn sollten dafür aus der Acht, die über sie verhängt war, entlassen werden. Lange hat der Friede nicht gedauert. Die Grafen müssen schon bald darauf im kölnischen Altenwied tätig geworden sein.

Im April 1360 will nämlich deshalb der Amtmann von Altenwied mit kölnischen Leuten gegen die Grafen von Sayn ziehen. Er stößt aber auf einen Trupp des Ritter Godart von Dornfelden, der gegen Isenburg ziehen will. (Abschr. 14. Jahrh. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Kurköln Kart 4 Bl 192a ). Der hält die Leute für Isenburger und so kam es ein zu einem Scharmützel zwischen den beiden. Die Grafen von Sayn müssen aber danach wieder in Altenwied eingefallen sein und den Amtmann von Altenwied, Ritter Rolmann von Sinzig und andere gefangen genommen und ihrer Habe beraubt haben. Am 12. September 1361 fordert der Erzbischof nämlich alle Ritter und Leute der Stadt Köln auf, ihm gegen die treulosen, sühnebrüchigen, meineidigen Grafen von Sayn, die während des Landfriedens den Überfall verübten, beizustehen. (Historisches Archiv Stadt Köln Briefeingänge 26 ) Was dann im Oktober 1361 geschah, ist oben beschrieben.

In dem Bericht ist allerdings nicht von einer Burg die Rede. Wäre eine da gewesen, so hätte man sie auch zerstört, wie 1343 die Burg Froneck und 1352 die Burg Hohenseelbach. Im Bericht über die erfolgreiche Zerstörung der Stadt wäre auch die Burg erwähnt worden. Erst 1471 wird in Altenkirchen ein Schloss erwähnt.




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