Nachrichter, Scharfrichter, Wasenmeister in Altenkirchen

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Nachrichter, Scharfrichter, Wasenmeister in Altenkirchen

von Brigitte Burbach, Erstveröffentlichung AKdia 2009/Copyright AKdia 2009


1652 ließen Johann Jacob Schmidt und seine Frau Agniesa das erste ihrer fünf Kinder vom reformierten Pfarrer taufen. Schmidt wurde Scharfrichter genannt, auch noch 1697, als er im Alter von 76 Jahren starb. Als seine Frau Agniesa 1703 begraben wurde, bezeichnete der Pfarrer sie als die Witwe des gewesenen Nachrichters. Franz Gerlach Schmidt, Nachfolger im Amt, wurde wechselweise als Scharfrichter und Nachrichter eingetragen, und dessen Sohn Johannes Henrich, ebenfalls in Altenkirchen tätig, als Nachrichter. Bei Johann Jakob Nagel, der anschließend in Altenkirchen den Beruf ausübte, wechseln ebenfalls die Bezeichnungen, und 1743 heißt es, daß er die Wasenmeisterei übernehmen durfte.

Wenn sich auch die Begriffe im Laufe der Zeit änderten, so blieb die Tätigkeit doch die gleiche. Scharfrichter/Henker/Nachrichter und Wasenmeister/Abdecker hatten nicht nur die gerichtlich angeordneten Strafen zu vollziehen, sondern vielfältige Arbeiten in Stadt und Land zu übernehmen, wenn sie dazu von der Obrigkeit eingesetzt worden waren. Vielleicht war es in der Paxis so, daß ein Scharfrichter einfach von dem Amt nicht leben konnte, die Abdeckerei ihm aber gleichbleibende Einkünfte aus seiner gesundheitspolizeilichen Verpflichtung garantierte. Wir kommen auf die Einzelheiten zurück.

Zunächst jedoch ein Blick auf die Familien, die in der Stadt lebten und ein Blick auf die sogenannte Unehrlichkeit, den Makel, unter dem all diese Leute standen. Unehrlichkeit war in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständegesellschaft eine Besonderheit, sie war nicht moralisch-sittlich gemeint, sondern umfaßte eine Gruppe bestimmter Berufe: Scharfrichter, Schinder, Abdecker, Schäfer, Hirten, Leineweber, Müller, Spielleute, das fahrende Volk und andere (Wolfgang von Hippel: Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit. München 1995). Über die Gründe dafür herrscht wohl noch manche Unklarheit (HRG Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte. Berlin 1978). Es war nicht die persönliche Unehrlichkeit, die hier gemeint war, sondern die Zurechnung zu einem Stand, der sich an unterster Stelle der Gesellschaft befand. Es gab noch keine staatsbürgerliche Gleichheit, und Rechte und Pflichten ergaben sich aus dem Stand, dem man angehörte.

Die Folgen der Unehrlichkeit waren drückend: sie schloß diejenigen, die dazu gezählt wurden, von den Zünften und damit von vielen Handwerksberufen aus, vom Bürgerrecht und von öffentlichen Ämtern. Wie weit sich die Einwohner eines Ortes von den Unehrlichen entfernt hielt, ist schwer zu sagen. Ob man sie grundsätzlich sozial ausgrenzte, sie gar verachtete, ist heute nicht leicht zu entscheiden und war vermutlich regional unterschiedlich. Kaum ein Gebiet wie das der Scharfrichter sei so von Vorurteilen umstellt, schreibt Wilbertz (Gisela Wilbertz: Scharfrichter und Abdecker. Aspekte ihrer Sozialgeschichte vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. In: Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, hrsg. v. Bernd-Ulrich Hergenmöller. Warendorf 1994), und manches ist Legende.


Johann Jacob Schmidts Kinder jedenfalls hatten Taufpaten aus den bürgerlichen Familien der Stadt, so daß sich nicht sagen läßt, er sei von allen gemieden worden. Seine Tochter Anna Juliana, benannt nach ihrer Patentante, der Schwester des Kaplans Andreas Seel, heiratete 1693 den Scharfrichter Johann Jacob Schlemmer aus Niederzeuzheim im Hadamarischen. Söhne und Töchter aus den Familien der Scharfrichter und Abdecker heirateten in der Regel in Familien ihres Standes ein. Auswärtige Scharfrichter wurden Lehrherren der Söhne ihrer Kollegen. Wenn eine Stelle frei geworden war, bewarben sich oft Scharfrichter/Abdecker aus entfernten Orten, die dann hier nur für kurze Zeit einen Arbeitsvertrag erhielten. Und dieses „Netzwerk“ von Standesangehörigen und Verwandten zog sich über weite Teile damaliger Herrschaften.


Franz Gerlach Schmidt, geboren 1657, gestorben 1718, folgte seinem Vater im Amt nach. Er heiratete 1690 Maria Schmidt aus der Nähe von Eitorf. Ob ihre Familie zu den Scharfrichtern gehörte, ist noch zu klären. Als sie 1725 begraben wurde, war sie „ohngefehr etliche 60 Jahr, welches man nicht accurat wißen können, weil sie nicht von hier aus geweßen.“ Franz Gerlach Schmidt ließ neun Kinder taufen, und deren Paten gehörten der bürgerlichen Schicht Altenkirchener Familien an, so wie schon bei seinem Vater. Er starb 1718 als „gewesener Scharfrichter“.


Ihm folgte Johannes Henrich, Nachrichter, geboren 1691, gestorben 1722. Er war verheiratet mit einer Tochter von Johann Martin Molter, Wasenmeister in Kirchen, Angehöriger einer Familie, die viele Scharfrichter aufweist.


Ebenso weit verbreitet war die Familie Nagel, aus der Schmidts Nachfolger in Altenkirchen stammte. Johann Jakob Nagel war der Sohn des Nachrichters Johann Peter Nagel aus Starkenburg an der Mosel. Er heiratete in Altenkirchen luth. 1723 Anna Margaretha, Tochter des Scharfrichters Hans Martin Molter aus Kirchen. In zweiter Ehe heiratete er ref. 1731 Maria Catharina, Tochter des Scharfrichters Koch aus Raubach, welche 1742 starb. Nagel bat 1743, die Schwester seiner Frau heiraten zu dürfen, aber deren Eltern, Nachrichter Koch, waren damit nicht einverstanden. Daraufhin machten sich die beiden bei Nacht und Nebel fort und ließen fünf Kinder zurück, die der Großvater Koch unterhalten mußte. Dieser beantragte nun, daß sein Sohn Franz die Wasenmeisterei in Altenkirchen übernehmen dürfe, um die Kinder seines Vorgängers bei sich zu behalten. Dieses wurde am 20.7.1743 genehmigt. Franz Koch, Schwager von Nagel, war verheiratet mit einer Tochter des Nachrichters Wiltraud aus Daaden.

Nagel hatte ein bewegtes Leben (Annette Grünewald: Vom traurigen Ende eines ehemaligen Scharfrichters. Saarländische Familienkunde 1976. Nachzulesen in www.starkenburg-mosel.de). Nachdem er und seine Partnerin „entwichen“ waren, tauchten sie unter, und zwar in einem katholischen Gebiet, in dem man sie nicht suchte. Die Schwägerin, die er katholisch geheiratet hatte, starb, und Nagel heiratete zum viertenmal. 1766 starb er in Bettingen in der Eifel, bettelarm. Jakob Nagel war auf Wanderschaft gegangen, betrieb kein „unehrliches“ Gewerbe mehr, und man muß ihn wohl eher den „vagi“ zurechnen, dem fahren Volk. Söhne und Enkel Nagel sind noch mehrfach zu finden.


Als die Stelle in Altenkirchen 1743 frei geworden war, bewarb sich der Wasenmeister Conradt Schmidt aus Hamm, da die „Waaßen-Meister= und Nachrichterey dahier Altenkirchischen Landes offen stehet“. Er habe Haus und Hof in Hamm, dort zwanzig Jahre gearbeitet und könne glaubhafte und wohlklingende Urkunden nachweisen.


In Hamm waren drei Wasenmeister Schmidt tätig gewesen. Der erste, Johann Christophel, heiratete eine Tochter des Nachrichters Schmidt aus Daaden. Der zweite, Conrad, heiratete in zweiter Ehe eine Tochter des Nachrichters Wiltraud von der Daader Hütte. Seine Töchter und Söhne wiederum heirateten in die Nachrichtersippen Wiltraud in Kirchen. Lucas in Emmerichenhain und Schmidt in Miehlen. Danach war wieder ein Johann Conrad Schmidt Wasenmeister.

Die Anzahl der Wasenmeister Schmidt rechts und links des Rheins ist kaum überschaubar. Der erste in Hamm, Johann Christophel, war ein Sohn des Daniel Schmidt zu Miehlen bei Nastätten. Hinweise auf Miehlen sind interessant, weil sie auf einen der berühmtesten Wasenmeistersöhne hinweisen; auf den Schinderhannes. Er hieß Johannes Bückler, stammte väterlicherseits aus Miehlen, und seine Mutter war eine geborene Schmidt. Er war im übrigen bei einem Nagel in der Lehre gewesen. Wie es nun mit der Verwandtschaft gewesen sein mag: es zeichnet sich die weite Vernetzung all dieser genannten Familien ab.

Schmidt hat die Stelle in Altenkirchen nicht erhalten. Sie kam wie gesagt an Franz Koch. Im gleichen Jahr wurde für Altenkirchen eine Ordnung erlassen:


Nach dem auff der von dem Cantzley-Directorio zu Altenkirchen unterm 29. Jan. erstellten bericht und eingesandte acten revolviert worden, dem Wasenmeister der Stadt und Kirchspiel Altenkirchen Amts Altenkirchen von des Abdeckerlohn nachstehende taxen zu ordnen und […] also und dergestallten, daß derselbe

1. Von einem gefallenen Pferd die Haut bekommen, dahingegen wegen des Botenlohns ihm etwas nach Beschaffenheit der Nähe oder Entfernung terminiert werden, im Gegentheil aber

2. vor ein lebendig aber gängig Pferd, wann es Wasen-Gerecht ist, dem Eigenthümer einen halben Rthl zu geben, jedoch daß die unterthanen dergleichen nicht außer Landes führen gehalten seyn,

3. Vor eine Kuh oder Ochsen abzudecken von der Stadt Altenkirchen 15. Kr, von dem Landmann aber 30 Kr bekommen, dargegen aber die Haut zurückzuliefern und die Bürger zu Altenkirchen denen zu führen auff dem Land aber solches der Fallmeister [Nach dem Grimmschen Wörterbuch gleiche Bedeutung wie Schinder und Wasenmeister] zu verrichten schuldig seyn,

4. Vor einen Ochsen, so nur 2 Jahr alt, die Haut demselbigen verbleiben, anderenfalls aber der Lohn mit 30 Kr gewährt werden,

5. Vor ein Rind, welches noch nie Milch gegeben, ebenfalls die Haut, wann aber das Rind tragbar, und es auch gleich keine Milch giebt, von der Stadt 30 Kr, von dem land aber die Haut empfangen,

6. Von ein Reitochsen ebenermaßen die Haut,

7. Von einem Stück Vieh, es sey klein oder groß, welches in das Land [verbracht ?] wird, gleichfalls ohne Unterschied die Häute,

8. Von einem Stück Vieh, welches geschlachtet wird und die Franzosen hat, auch die Haut,

9. Von einem Stück Vieh, welches auff dem Mist crepirt, es seye Ochs oder Kuh, Klein oder Groß, von der Stadt 30 Kr, von dem Land aber die Haut,

10. Von einem Schwein, Ziege, Kalb, denen Schafen und Lämmern und Hunden wiederum die Haut haben und sich mit denen Leuthen abzufinden, dargegen aber nicht nur die todten Katzen auff denen Straßen weg zu thun, sondern auch die wütende Hunde todt zu schießen, verbunden seyn, endlich

11. Von denen Juden, welchen ein Stück Vieh crepirt, die Haut ohne Unterschied bekommen, dar gegen aber die Privaten [Toiletten] in denen Herrschaftl. Schloßgebäuden ohnentgeldlich jedesmahlen auf Erfordern zu reinigen. Hiervor aber alljährlich drey Rthlr auff den Christtag zu dasiger Gefäll Verwaltung zu entrichten, weniger nicht jederzeit Luder (Köder, um Tiere anzulocken), wohin es verlangt wird, herbey zu schaffen, auch auff Befehl Herrschafftl. Hunde zu halten schuldig seyn solle; als ergeht zu dem Canzley-Directorio zu Altenkirchen hiermit der Befehl, den Concessions Brief hiernach zu entwerfen und zur Ausfertigung sodann an hiero einzusenden.

Onolzbach, den 24 7br 1744.


Franz Koch, mit dem Titel Scharfrichter, war in erster Ehe verheiratet mit Maria Elisabeth Wiltraud. Sie war 1762 an der Ruhr gestorben, hinterließ den Witwer, sieben Söhne und eine Tochter. Der lutherische Pfarrer Kraußhold notierte im Kirchenbuch: des Scharffrichters Frau hat müßen in der Nacht begraben werden, weil sie die Bürgers Leuthe nicht tragen wollen, ob ich schon dagegen an Hochfürstl Cantzley geschrieben, aber zur Antwort erhalten, daß sie die Leute nicht zwingen könnten, solches zu thun, wodurch es geschehen, daß keine Leichenpredigt gehalten und nicht geläutet worden, sondern wurde in der Nacht d. 19. Julii heimlich beerdigt. Die Gründe für diese ungewöhnliche Weigerung lassen sich heute nicht mehr finden. Es handelte sich wohl eher eine persönliche Angelegenheit und nicht eine Ausgrenzung wegen des Berufes. Koch heiratete in zweiter Ehe 1765 Elisabeth, Tochter des Nachrichters Johs. Arnoldus Schmidt aus Heddesdorf. Er selbst starb 1791 im Alter von 85 Jahren. Rausch (Jak. Rausch: Geschichte des Kreises Altenkirchen. 1921. Reprint 1983) schreibt ( S.73 ) : „als letzter Scharfrichter wird ein Altenkirchener Bürger mit Namen Koch genannt.“ War er wirklich Bürger ? Einige Sätze weiter schreibt Rausch, in der Grafschaft habe kein Scharfrichter über ein Schwert verfügt. Über den Aufbau von Galgen, Rad und Pfahl 1697 in Helmenzen wird eingehend berichtet, aber wie war es in der Praxis um Hinrichtungen, Folterungen und ähnlichen Aufgaben der Henker bestellt ?

1731 regelte die Reichshandwerksordnung, daß die Kinder und Angehörigen von Abdeckern zu den Zünften zugelassen werden sollte, sofern sie eine „andere ehrliche Lebens-Art erwählet…“ . Es bedurfte allerdings noch eines weiteren Reichsbeschlusses 1772, um die Unehrlichkeit abzuschaffen (www.uni-muenster.de/: Kriterien ständischer Ungleichkeit).

Die französische Revolution, Napoleon, Kriege und Umbrüche schufen neues Recht. Preußen erließ 1807 und 1811 Edikte zur Bauernbefreiung und zur Gewerbefreiheit. In den kommenden Zeiten verlor sich der Makel der Unehrlichkeit.


Quellen: Neben den im Text angegebenen Quellen wurden die reformierten Kirchenbücher Altenkirchens verwendet.




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