Altenkirchen "1848"

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Vormärz, Soziale Frage und Revolution 1848 im Spiegel des Protokollbuches des Gemeinderates Altenkirchen

Übertragen von Antonius Kunz - © Antonius Kunz/AKdia 2009


Vorbemerkung: Das älteste erhaltene Protokollbuch des Gemeinderates Altenkirchen enthält einige aufschlussreiche Einträge, die Einblick in das politisch-soziale Leben der 1848 ca. 1365 Einwohner zählenden Kreisstadt Altenkirchen gewähren. Die folgende Abschrift gibt die entsprechenden Passagen möglichst buchstabengetreu wieder. Zur besseren Lesbarkeit wurden vereinzelt Satzzeichen ergänzt und offensichtliche Schreibfehler und grammatikalische Unstimmigkeiten behoben. Kürzungen oder zusammenfassende Wiedergaben des Bearbeiters sowie Fundortangaben sind durch eckige Klammern gekennzeichnet. – Das Protokollbuch wird im Archiv der Verbandsgemeinde Altenkirchen verwahrt.

6. März 1847

[Bl. 7v ff.] Verhandelt Altenkirchen den 6. März 1847

Gemeinderathssitzung betreffend

[…] 2, die fernerweite Aufbringung der Mittel zur außergewöhnlichen Unterstützung der Armen

[…] 2, Wurde über die fernerweite Aufbringung der Mittel zur Unterstützung der Armen zur Berathung geschritten. Eine Deputation der Frauen hiesiger Stadt, an ihrer Spitze der Herr Pastor Kümpel, erschien vor dem versammelten Stadtrath, und bat letzterer um Gehör. Er trug vor, daß die Frauen hiesiger Stadt zusammengetreten und bereit waren, die Armen durch eine zu errichtende Suppenanstalt zu unterstützen, wenn ihnen von Seiten des Stadtraths und der Verwaltungsbehörde entsprechende Stütze gewährt würde, dadurch, daß aus der Stadtkasse ein Beitrag zu dieser Anstalt bewilligt, von Seiten der Polizei aber dafür gesorgt, daß die fremden Bettler aus anderen Bezirken möglichst fern gehalten würden.

In Erwägung, daß dies Unternehmen in der jetzt bedrängten Zeit ein höchst wohlthätiges sei und alle Anerkennung verdiene, daß es ferner bei außergewöhnlicher Noth eine unbedingte Pflicht der Gemeinden sei, die Armen nach Kräften und nachhaltig zu unterstützen, um Verbrechen und Demoralisation vorzubeugen, beschloß der Stadtrath, daß, da sich eine Meinungsverschiedenheit über die Zulässigkeit des Beitrag aus der Stadtkasse offenbarte, weil durch die von den verehrl. Frauen veranstaltete Geldsammlung bereits bedeutende Mittel aufgebracht wären, darüber abgestimmt werden müsse, 1, ob bei der schon anderweitigen Anspruchnahme der Stadt-Kasse zur Unterstützung von Ortsarmen, jetzt dem Gesuche der Frauen entsprochen oder 2, damit Anstand genommen werden solle, weil die voraussichtlich wohl bis zur Erndte andauernde Theuerung, in den nächsten folgenden Monaten die Hülfe der Stadtkasse jedenfalls fernerweit in Anspruch nehmen wird. Das Resultat der Abstimmung ergab, daß für die erste Frage 2 Stimmen, für die zweite 10 Stimmen, also diese mit Majorität entschieden wurde.

Es wurde jedoch noch einstimmig hinzugefügt, wenn die bereits durch die verehrl. Frauen angesammelten Mittel nicht ausreichen würden, so sei der Stadtrath durchaus nicht abgeneigt, eine Beihülfe, wie sie das Bedürfniß oder ein etwaiger Ausfall erheischen würde, zu gewähren. Um aber den Frauen schon jetzt eine Unterstützung zu ihrem guten Werke zu gewähren, beschloß der Stadtrath einstimmig, denselben zwei Klafter Holz aus dem Stadtwalde zum Kochen verabfolgen zu lassen.

6. Mai 1847

[Bl. 17ff.] Altenkirchen den 6. Mai 1847

Sitzung des Gemeinderaths betreffend

1, die Abhandlung der Proposition der Herrn Stadträthe Kraft, Deubel und Winter zur Unterstützung der Armen

2, Vorschläge zur Verhüthung der Flur- und Gartenfrevel […]

Zugegen waren:

1, Herr Amtmann Pheiffer

2, Herr Kaufmann C. Winter

3, Herr Gastwirth Luyken

4, Herr Wegebaumeister Kraft

5, Herr Gastwirth Schumann

6, Herr Kaufmann C. Pauly

7, Herr Müller Beinhauer

8, Herr Bäcker Erdnüß

9, Herr Schlosser Ottweiler

10, Herr Huthmacher Kirberger

11, Herr Rentner Pauly

und der Bügermeisterei-Verwalter Kedesdy

abwesend

12, H. Oekonom Butschbach

13, H. Advokat Meyer

14, H. Steuerempfänger Deubel

15, H. Uhrmacher Attendorn

Bemerkung

Herr Rentner Pauly Stellvertreter in der I. Klasse wurde für den H. Advocat Meyer, H. Kirberger Stellvertreter in der III. Klasse wurde für den H. Attendorn eingeladen.

Dadurch daß der H. Schlosser Ottweiler als Stellvertreter in der III. Klasse für den verstorbenen Bäcker Saynisch als wirklicher Gemeindeverordneter eingerückt ist, konnte für den Steuer-Empfänger Deubel kein Stellvertreter einberufen werden.

Dem Gemeinderath unter dem Vorsitze des Bürgermeisterei-Verwalters, in gehöriger Anzahl versammelt,

1, wurde vorgetragen, daß die H. Gemeinderäthe Kraft, Deubel und Winter darauf angetragen haben, jetzt für die Unterstützung der Armen in kräftiger Weise zu wirken, da die Noth eine außerordentliche Höhe erreicht habe. Die vorgenannten Herrn gaben in ihrer Proposition zu vernehmen, daß seit der Sitzung, in welcher der Gemeinderath zur Berathung und Beschließung dieses Gegenstandes versammelt war, eine andere Zeit eingebrochen und bis jetzt zum großen Theil dieser Zweck durch Privatwohlthätigkeit, durch edle Frauen hiesiger Stadt hervorgerufen, erreicht sei, indessen die vielfach angesprochene Mildthätigkeit hierzu nicht mehr ausreichen werde, um so mehr, als das Bestehen der Suppenanstalt bald aufhöre, bis zum Monat Juni hindurch aber die schlimmste Zeit bevorstehe. Nächst dieser Zeit wäre nichts mehr zu besorgen, daß die Preise höher steigen würden, vielmehr ließe sich mit Bestimmtheit annehmen, daß nach Eintritt einer günstigen Witterung, besonders aber nach Abwicklung aller Zeitgeschäfte in Korn, welche in der zweiten Hälfte dieses Monats erfolge und nachdem die bisher noch im Eise der Ostsee-Häfen befangen gehaltenen Seeschiffe ihre Thätigkeit entwickelt haben, unsere Speculanten zum Verkaufe gedrängt, dann die Preise gewiß wieder fallen würden. Nach Anhörung dieses Gegenstandes, der allgemeine Anerkennung und Würdigung fand, beschloß der Gemeinderath in Erwägung, daß den Armen jetzt wohl am zweckmäßigsten durch Verabreichung von Saatkartoffeln geholfen wäre, daß vorbehaltlich höherer Genehmigung daher aus der Gemeinde-Kasse eine Summe von 200 rtlr. Zum Ankauf von 10,000 Pfund Kartoffeln genommen würde. Es sollen dann mit hiesigen Oekonomen, welche noch Vorräthe an Kartoffeln besitzen, Kontracte abgeschlossen oder gleich Baarzahlungen geleistet werden, von welchen die Bedürftigen solche zu entnehmen hätten. Die Rückzahlung der Kosten solle bis zum 1. September d. J. erfolgen. Zur Sicherstellung der nöthigen Rückzahlung solle gleich bei Verabfolgung der Kartoffeln die Bedingungen gemacht werden, daß das ganze ausgesetzte Quantum als Bürgschaftsobject angesehen und vom Stadtrath überwacht werde, so zwar, daß eher keine Kartoffeln ausgemacht werden dürfen, bevor nicht die Schuld getilgt sei.

Zur speziellen Ueberwachung dieser Angelegenheit soll den Flurschützen ein genaues Verzeichniß aller derjenigen Kartoffelstücke eingehändigt werden, welche mit den aus Gemeindemitteln beschafften Kartoffeln besetzt sind. Eine anderweite Unterstützung würde, bei dem Umstande, daß die Suppenanstalt voraussichtlich bis zum Schluße d. Mts. bestehen werde und die Frühjahrsarbeiten auch jetzt Gelegenheit zum Verdienst geben, einstweilen übergangen, indessen noch der Beschluß einstimmig gefaßt, daß, im Fall nach Rechnungslegung für die Suppenanstalt sich etwa ein Ausfall ergeben sollte, dieser nach Verhältniß der von Seiten hiesiger Stadt daran partizipierenden Armen durch die Gemeinde-Kasse gedeckt werden soll.

2, daß Vorschläge zur Abwendung der sich jetzt kund gebenden Flur- und Gartenfrevel, in Folge des großen Futtermangels abzugeben wären. Der H. Stadtrath Luyken trug zuvörderst in dieser Beziehung vor, daß ihm vor wenigen Tagen an seinem mit Wintersaamen bestellten Acker ein Schade von ungefähr 15 rtlr. durch Ausrupfen, Abschneiden desselben geschehen sei. Dieser Fall gab Veranlassung, die Sache näher zu besprechen: Es wurde nun vorgeschlagen, daß täglich und nächtlich mindestens 6 Flurwächter neben den eigentlichen Flurschützen aus der Mitte der Grundbesitzer in Thätigkeit gesetzt werden möchten. [Für die folgende gestrichene Passage ist am Rande vermerkt „Mit Genehmigung des Stadtrathes gestrichen“: Indessen wurde dieser Kraftaufwand für den einzigen vorliegenden Fall zu hoch erachtet und für zweckmäßiger gehalten, einen solchen zur Zeit der Ernte und Reife der Früchte eintreten zu lassen. Um jedoch auch in jetziger Zeit dem Frevel nicht freies Spiel zu lassen, beschloß der Stadtrath einstimmig, daß da es nicht zu verkennen, daß für die hiesige ausgebreitete Flur ein Flurschütz zu wenig sei,] Zu dem Ende wurde folgender Vorschlag gemacht: 1, Um nicht durch Anstellung mehrerer besoldeter Flurschützen der Gemeinde-Kasse unerschwingliche Kosten aufzubürden, sollen durch das Loos aus der Zahl der selbstständigen Haushaltungen 6 Personen bestimmt werden, die unentgeltlich die Bewachung der Fluren auf 1 Jahr übernehmen. 2, Die Ausloosung soll in folgender Weise stattfinden: daß zuerst aus der gesammten Zahl der Bürger die Hälfte Schützen des ersten Jahres, aus dem jedesmal bleibenden Reste je 6 Schützen der folgenden Jahre bestimmt werden, so daß diejenigen welche das Loos früher getroffen hatte, so lange von dem Dienste frei bleiben, bis sämtliche Bürger denselben bekleidet haben. 3, Die auf diese Weise festgestellte Reihenfolge wird in Zukunft in der Art beibehalten, daß nur die Neuanziehenden gleich nach ihrem Eintritt in die Commune den Dienst für 1 Jahr vorweg übernehmen müssen. 4, Dem Beschlusse des Stadtraths soll vorbehalten bleiben, über die Qualification der durchs Loos Getroffenen Beschluß zu fassen u. statt der für unqualifizirt befundenen eine andere zu nehmen, welche das Loos oder die Reihenfolge trifft. 5, Sollen die Pfandgebühren in die Gemeinde-Kasse fließen. 6, Es steht Jedem durchs Loos oder die Reihe betroffenen frei, aus der Zahl der Bürger einen Remplassant [Ersatzmann] zu stellen. [Anmerkung am Rande zu Pkt. 6: Modifizirt durch den Beschluß vom 28. Juni c. sub 1.] 7, Selbstständige Wittwen, welche durchs Loos oder die Reihe betroffen werden, sind frei, wenn sie nicht einen 20jährigen Sohn haben. Als Motiv des vorstehenden Vorschlages führt der Gemeinderath an: a, daß in früheren Zeiten eine gleiche Gewohnheit hier bestanden habe, b, daß durch die Hilfsschützen der besoldete Schütze angeeifert, unterstützt und unter Controlle gestellt werde.

3, [….]

12. März 1848

[Bl. 37r, 12. März 1848] Zugegen waren unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kedesdy:1, Amtm. Pheiffer, 2, Bmstr. Kraft, 3, Uhrm. Attendorn, 4, Gastw. Luyken, 5, St.Contr. Stoll, 6, Kaufm. Pauly, 7, Kaufm. Winter, 8, St.Empf. Deubel, 9, Schlosser Ottweiler, 10, Bäcker Erdnüß, 11, Oekon. Butschbach, 12, Bäcker Schumann, 13, Advok. Meyer

Am heutigen Tage hatten sich die hiesigen Gemeindeverordneten auf ordnungsmäßige, von 5 Gemeindeverordneten gewünschte Einladung versammelt, um über die bei jetziger Bewegung dienliche Maßnahmen zu berathen, da von allen Seiten desfallsige Aufforderungen und Wünsche der Eingesessenen an die einzelnen Stadtverordneten ergangen waren.

Es wurde eine Petition an des Königs Majestät einstimmig beliebt, dieselbe in allen einzelnen Punkten des Entwurfes genehmigt, ausgefertigt und unterzeichnet. Nachdem solches geschehen, trat Herr Landrath Freiherr v. Hilgers in die Versammlung und erklärte, daß der von der Stadt-Verordneten-Versammlung gethane Schritt ungesetzlich und strafbar seie. Derselbe bezog sich auf den § 61 der Gemeindeordnung und auf eine Instruction, welche ihm zugekommen.

Es wurde von der Mehrzahl der Stadtverordneten entgegnet, daß der § 61 nichts enthalte, was dem heutigen Vorschreiten des Gemeinderaths entgegenstehe und daß keine Strafbestimmung dagegen vorliege; es wurde der Herr Landrath namentlich ersucht, die Strafe anzugeben, welche auf dem gethätigten Vorschreiten stehe und wurde der Herr Landrath speziell darauf aufmerksam gemacht, daß jegliche Strafbestimmung acht Tage vorher promulgirt sein müsse, ehe sie in Kraft trete.

Auf die Erklärung, daß die Petition die gute Gesinnung unserer Stadt und der treuen unterthänigen Ausdruck hiesiger Bewohner gegen des Königs Majestät enthalte, und auf das Ersuchen, die Petition selbst zu lesen, ließ sich der Herr Landrath nicht ein, weshalb der Beschluß gefaßt wurde, die Petition sofort an ihre Bestimmung gelangen zu lassen, und eine Abschrift dieser Verhandlung und der unten folgenden Petition gn. an des Königs Majestät dem Herrn Ober-Präsidenten der Rhein-Provinz zuzuschicken. Vorgel., geneh. u. untersch.

/: Unterschriften :/

[Bl. 38r] Copia

Allerdurchlauchtigster Großmüthigster König!

Allergnädigster König und Herr!

Angesichts der Bewegung der Völker in der Ferne und in der Nähe, angesichts der Verordnungen Euerer König. Majestät, wodurch Periodizität des vereinigten Landtages und Preßfreiheit gewährt und die Zusammenberufung des Vereinigten Landtages in nahe Aussicht gestellt ist und wodurch uns die zuversichtliche Hoffnung geworden, daß Euere König. Majestät an der Spitze Deutschlands die Volksbewegung leiten werde – hat auch der unterzeichnete Gemeinderath der früher Brandenburg-Ansbach-Saynischen Stadt Altenkirchen nicht unterlassen wollen, seine Stimme bis zu dem Allerhöchsten Throne Euerer König. Majestät gelangen zu lassen um neben der erneuten Versicherung unverbrüchlicher Treue und Unterthänigkeit – der Stimmung und den Wünschen hiesigen Volkes den nöthigen Ausdruck zu geben.

Wir schließen uns, um Vielgesagtes nicht zu wiederholen, den Petitionen, welche aus den verschiedenen Orten der Rheinprovinz und von den Bewohnern der Stadt Berlin an Euere König. Majestät bereits gelangt sind, in Bezug auf unbedingte Redefreiheit, freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht, Unabhängigkeit des Richterstandes, Verminderung des stehenden Heeres nach Beruhigung jetziger Aufregung, allgemeine deutsche Volksvertretung, gleiche Berechtigung aller ohne Rücksicht auf Bekenntniß, Besitz und Geburt und in Bezug auf schleunige Einberufung des vereinigten Landtages an, und verhehlen nicht, in Bezug auf unsere besondere Verhältnisse Euerer König. Majestät noch unterthänigst vorzutragen, daß wir den im ostrheinischen Theile des Reg.-Bezirks Coblenz geltenden gemeinen Recht unterworfenen, vorzugsweise eine baldige Aenderung unserer Rechts- und Gerichtsverfassung nach den Prinzipien der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit und, eingeklemmt zwischen zweien Standesgebieten Wied und Wildenburg-Schönstein eine zeitgemäße Entwikkelung der dortigen Verhältnisse wünschen müssen, damit auch wir, indem die Umgebung sich hebt, mit gehoben werden, weshalb wir eine kräftige Einwirkung Euerer König. Majestät zum Zweck der Beseitigung aller Standesherrlichen Regierungsrechte allerunterthänigst beantragen, die wir in tiefster Devotion verharren, als

Euerer Königlichen Majestät

Allerunterthänigster treugehorsamter Gemeindeverordnete der Stadt Altenkirchen

Gez. Kedesdy, Pheiffer, Kraft, Luyken, Stoll, C. Pauly, C. Winter, Deubel, Ottweiler, Erdnüß, Attendorn, Butschbach, Schumann, Meyer

Da die Zusammenberufung des Stadtraths an diesem Tage durch plötzliche Anregung Seitens 5 Mitglieder des Gemd.raths geschah und dies Protokollbuch in der Sitzung nicht gegenwärtig war, so wurde vorstehende Verhandlung in separato entworfen, vollzogen und sodann beschlossen, dieselbe in dieses Protokollbuch nachträglich wie hiermit geschehen, in getreuer Abschrift einzutragen. Altenkirchen den 14. Maerz 1848,

für den Stadtrath der

Bürgermeister

Kedesdy

25. März 1848

[Bl. 40r, 25. Maerz 1848]

Zugegen waren unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Kedesdy 1, Julius Pheiffer, 2, Advok. Meyer, 3, St.Contr. Stoll, 4, Kaufm. Pauly, 5, Karl Schumann, 6, St.Empf. Deubel, 7, H. Luyken, 8, Ludwig Erdnüß, 9, Gottfr. Ottweiler

[…] 1, Wurde in Bezug darauf, daß der Zusammentritt des Landtages bereits am 2. April statthaben werde, einstimmig beschlossen, an den Landtagsabgeordneten der Landgemeinde H. Staedemann auf Beßelich eine Adresse zu richten, welche der Ausdruck hiesiger Ansichten und Wünsche artikulirte. H. Amtmann Pheiffer hatte bereits zu diesem Zwecke einen Entwurf vorgearbeitet, der von ihm vorgetragen, einstimmig genehmigt, ausgefertigt und von sämmtlichen Mitgliedern vollzogen wurde. Der Tenor desselben ist am Schlusse der heutigen Verhandlung angehängt.

11. November 1848

[Bl. 46r, 11. Nov. 1848]

[…] 10, betreffend die Bescheidung des von dem Magistrat zu Berlin ausgeschriebenen allgemeinen Städtetages mit einem Abgeordneten

[…] Wurde einstimmig beschlossen, derselben keine Folge zu geben, vielmehr ruhig abzuwarten, wie das Gesetz der neuen Gemeinde-Ordnung ausfallen werde.

17. November 1848

[Bl. 50v, 17. Nov. 1848]

[…] wurde eröffnet, daß der Herr Advokat Pheiffer, Mitglied des Stadtrathes, erklärt habe, das Mandat für den Oberlandesgerichts-Rath Neuerburg aus Breslau für den Kreis Neuwied zu übernehmen und unter diesen Umständen auch geneigt sei, als Abgeordneter zum allgemeinen Städtetag in Berlin für Altenkirchen aufzutreten. […] beschließt der Stadtrath einstimmig, dem H. Advokat Pheiffer das erforderliche Mandat zu ertheilen und zwar in folgender Weise: Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Hochl. Magistrats zu Berlin v. 24/10. 48 ersucht u. bevollmächtigt der Stadtrath v. Altenkirchen seinen Stadtverordneten den H. Advokat Julius Pheiffer von hier der auf den 22. d. Mts. zu Berlin angeordneten Berathung der Grundprinzipien einer neuen Gemeinde-Ordnung beizuwohnen und alles dasjenige hierbei vorzunehmen u. zu verhandeln, was er im Interesse hiesiger Stadt für vortheilhaft u. ersprießlich hält, […] jedoch daß ihm Ansprüche auf Diäten in keiner Weise aus dieser Mission erwachsen.

27. Dezember 1848

[Bl. 51v, 27. Dez. 1848]

1, bezüglich der Heitzung der hiesigen evangelischen Kirche behufs der Wahl dreier Deputirter für die zweite Kammer der Nationalversammlung. In Folge der Aufforderung des Kgl. Landraths vom 26. December c. No. 8509 [wird beschlossen,

dass Baumeister Kraft und die Stadträte Carl Winter und Schumann beauftragt werden, für die Heizung zu sorgen]

[…] daß die Stadträthe Herren Stoll, Schumann, Erdnüß u. Luyken schon am 28.d. von Haus zu Haus die disponiblen Räume zur Unterbringung der Wahlmänner besichtigen und darüber ein Verzeichniß anfertigen und nach Anfertigung des Verzeichnisses das Zusammenkommen des Stadtrathes auf Samstag den 30. d. Mts. zu veranlassen.

30. Dezember 1848

[Bl. 52r, 30.12.1848]

[…] 3, Die Bürgerwehr-Stammliste dem Stadtrath zur Feststellung vorgelegt, ergab bei genauer Durchsicht die Zahl von 153 Mann, welche zur Dienstwehr herangezogen werden dürfen. Außerdem waren 29 Mann als zur Hülfswehr heranzuziehen verzeichnet, so daß die Gesammtzahl der Bürgerwehr auf 182 Mann für das Jahr 1849 festgesetzt wurde, indem keine Reklamationen gegen die Aufnahme eingegangen waren.

Da nun die Gesamtzahl der städtischen Einwohner 1365 Seelen beträgt, nach dem Gesetz aber auf je 20 Köpfe 1 Bürgerwehrmann kommen soll, so ergiebt sich, daß die Dienstwehr auf jährlich 68 Mann festgestellt ist, wovon 1/3 im kommenden Jahr ausscheidet und von der Reserve ebensoviel wieder eintritt.

Der Stadtrath jedoch in Erwägung, daß der Dienst der Bürgerwehr sich mit den bürgerlichen Handthierungen hiesiger Einwohner nicht vereinbart, beschließt einstimmig, sich den bereits von den Städten Königsberg und Elbing erhobenen Remonstrationen gegen dieses Institut vollständig und zwar mit dem Zusatze anzuschließen, daß wenn dieselben etwa nicht Berücksichtigung finden sollen, zwar die Dienstwehr ins Leben treten wird, der Stadtrath aber gegen alle und jede Kosten für dieselbe keine Geldmittel besitzt, solche bestreiten zu können, dieselbe vielmehr bei ihrer Schuldentilgung und Aufbringung anderweitiger schwerer Lasten sich in höchst bedrängten Umständen befindet.

Tritt die Dienstwehr ins Leben, so überläßt der Stadtrath dem Bürgermeister aus der Zahl der Dienstwehrmänner eine Dienstliste pro 1849 mit möglichster Berücksichtigung der jüngsten Altersklassen u. der größten Abkömmlichkeit aufzustellen und solche nächstdem dem Stadtrath zur Begutachtung wieder vorzulegen.

12. Mai 1849

[Bl. 61r, 12. Mai 1849]

[…] es erstatteten dem Gemeinderath die nach Cöln zum ausgeschriebenen Städtetag committirten Herrn Steuer-Contr. Stoll und Gastwirt Luyken über ihre Sendung am 8. d. Mts. dorthin genauen Bericht.


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