1741 - 1760

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1741

  • In der Münzstätte Schwabach der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach wird für das Jahr 1741 eine Silbermünze zu einem Pfennig geprägt. Diese Münze wird auch für die Jahre 1742, 1745, 1747-1750 und 1753 mit geänderter Jahreszahl geprägt. (Schön 2008a, S. 175, Nr. 21) (eb)
  • Das Zollverfahren wird neu geordnet, so dass eine Ware nur noch einmal zu verzollen ist. (LHA Koblenz Abt.30 Nr.4378 I) (Vierbuchen 1982, S.131) (eb)
26. Juli - Der Tod des in zwei Ehen kinderlos gebliebenen Herzogs Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach, eines Enkels der 1701 verstorbenen Herzogin Johannette, führt zum Erbfall. Die Grafschaft geht an den Enkel von Johannettes Tochter Eleonore Erdmuth Louise, den seit 1729 regierenden Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach.(Schuhmann 1992, S. 266, genealogische Übersicht S. 281) (ak) Vgl. auch Vorbericht 1741 und Groß 1749, S.552. (eb)
27. Juli - Die gut vorbereiteten Übernahmeformalitäten für die Grafschaft Sayn-Altenkirchen werden in Altenkirchen vollzogen: Beamte, Geistliche, Offiziere und Honoratioren - und nicht, wie bei Dahlhoff 1874, S. 37 angegeben, die Untertanen des Amtes Altenkirchen - werden durch den Oberamtmann auf den neuen Landesherren vereidigt, die sachsen-eisenachischen Wappen werden gegen die brandenburg-ansbachischen ausgewechselt (Schuhmann 1992, S. 266). Dem ausführlichen Protokoll, das auch gedruckt vorliegt, sind vor allem auch die Namen des Bürgermeisters sowie der Schöffen zu entnehmen. Es enthält auch eine detaillierte Beschreibung zeremonieller Handlungen! (Anonymus 1747, S. 837-842). Kur-Pfalz versucht, diese Succession durch Brandenburg-Ansbach zu verhindern und lässt u. a. in Altenkirchen die Patente wegnehmen (vgl. Eintrag unter 31. August 1741); dieser und weiterer vorgebrachter Einwendungen der Landgräfin Carolina Christina zu Hessen-Philippsthal kann sich Brandenburg-Ansbach erwehren. (Falckenstein 1743, S. 664f.) (ak)
26. August - Der neue Landesherr Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach) bestätigt die Urkunde von 1736. (Hanke 2006, S.245) (eb)
31. August - Es ergeht eine Anordnung der Durchführung von Nachtwachen durch zwei Wächter, um weitere Beschädigungen an hochfürstlichen Wappen zu verhindern. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.655.) (eb)
20. September - Es kommt zur Einführung eines Fürstlich Brandenburgisch-Saynischen Administrations-Collegiums, das in Ansbach residiert (Groß 1749, S. 557) (eb) - Die oberste Leitung der gesamten Verwaltung, der Gerechtsame und Einkünfte der Grafschaft Sayn-Altenkirchen wird in Ansbach vom Hochfürstlichen Onolzbach-Saynischen Administrationskollegium wahrgenommen, das durch ein markgräfliches Ausschreiben gebildet wird. Die Kanzlei in Altenkirchen versehen weiterhin in bisheriger Besetzung ein Oberamtmann und ein Kanzleidirektor mit zwei Kanzleiräten, einem Sekretarius, einem Registrator und drei Kanzlisten. (Schuhmann 1992, S. 268) (ak)
5. Oktober - Zwei Notaren, die eine gegen die brandenburg-ansbachische Besitzergreifung gerichtete Protestation überbringen sollen, wird das Wirtshaus zur Krone als Unterkunft angewiesen. (Gründliche Deduktion 1745, Beilage Nr. 87, S. 182-191) (ak)
7. Oktober - Der Markgraf besucht Altenkirchen zur Entgegennahme des Handgelöbnisses (Bericht bei Jakob Rausch 1921). Vgl. auch Groß 1749, S.557. (eb) - Mit dem Eintreffen des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich in Altenkirchen am Nachmittag des 7. Oktober beginnt dessen mehrtägiger Staatsbesuch. In diesem Rahmen nimmt der neue Landesherr am 10. Oktober von mehr als 3000 Personen das Handgelübde ab. Nach Groß 1749 (S.556) wird bei dieser Gelegenheit eine Gedächtnismünze verteilt. Abbildung und Details zur Münze wie auch zur historischen Situation ihrer Ausgabe finden sich bei Köhler 1742 (S. 273-283). Diese Silbermünze zu 2 Gutegroschen wurde in 3600 Exemplaren in der Münzstätte in Schwabach geprägt. (Schön 2008a, S.976, Nr. 3) (eb) Die Abreise des Markgrafen erfolgt am Morgen des 16. Oktober (Schuhmann 1992, S. 270-273). Es werden viele Details zum Zeremoniell aus den überlieferten Reisejournalen berichtet. Ein vom reimeschmiedenden Cammer-Courier Johann David Ritter in Versen gebotener Reisebericht hat keinen Staatsbesuch im Jahre 1760 zum Inhalt, wie es die bibliographischen Angaben der Bayerischen Staatsbibliothek München nahelegen (Ritter o. J.). Ein näherer Abgleich der auch von Ritter genannten weiteren Aufenthaltsorte im Westerwald (z. B. Hachenburg, Friedewald, Daaden, Marienstatt) mit den aus Akten gewonnenen Angaben bei Schuhmann 1992 sowie die Prüfung der Angaben zu Reisebegleitern zeigt, dass Ritter den Staatsbesuch im Oktober 1741 zum Thema gemacht hat. Anlass für die irreführende Datierung auf 1760 ist wahrscheinlich die von Ritter etwas verschlüsselt vorgenommene Angabe zum Erscheinungsjahr seines Werkes "Gedruckt in diesem alten Jahr,/ Da Krieg und Streit in Böhmen war", die sich auf dem Titelblatt findet. Tatsächlich bezieht er sich auf den 1741 schwelenden Österreichischen Erbfolgekrieg. Ritter bietet hauptsächlich Einblicke in die unterhaltsamen Erlebnisse der Reisegesellschaft und vermittelt kaum landeskundliches Wissen. (ak)
29. November - Konrad Hermann Gerhard Gisberti wird als reformierter zweiter Pfarrer eingeführt. (Sinemus 1933, S.82) (eb)
1. Dezember - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Wilddiebstahl. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.656.) (Hertel 1829, S.172) (eb)

1742

  • Die neuen Ansbacher Herren lassen Um- und Neubauten am Schloss vornehmen. Es wird aber trotzdem als "für die Herrschaft unbewohnbar" erklärt. (Sommerfeld o. D., S.67) (eb) - Ergänzung: Schon seit Beginn des Jahrhunderts wurden die Räume des Schlosses zwar hin und wieder modernisiert, die Gemächer wurden jedoch nur gelegentlich als landesherrliche Unterkunft genutzt oder durchreisenden Standespersonen zur Unterkunft überlassen. Den Rang einer Residenz hatte das Schloss nicht mehr: "Es handelte sich um eine bessere landesherrliche Absteige." (Laß 1999, S. 57) Nach 1741 gefertigte Grundrisse von Erdgeschoss, erstem und zweitem Obergeschoss des Schlosses finden sich bei Laß 1999. (ak)
  • Die kaiserliche Post wird von Höchstenbach über Hachenburg und Altenkirchen geleitet, das so den Anschluss an die Postlinie erhält. (Schumacher 1959, S.84) (eb)
16. Januar - Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach empfängt in Bonn die Belehnung mit der Grafschaft durch den Kölner Kurfürsten. (Genealogisch-historische Nachrichten 1742,S.752-53) (eb)
21. April - Es ergeht eine Verordnung, dass nur das Erz, das nicht in der Grafschaft verarbeitet wird, nach außerhalb verkauft werden darf. (Der Text ist abgedruckt bei Cramer 1805, Beilage 3.) Vgl. auch Neu 1956, S. 150. (eb)
29. Mai - Es ergeht die Anordnung zur sofortigen Anzeige von witterungsbedingten Ernteausfällen, wenn Steuernachlässe beantragt werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.666-67.) (eb)
13. Juni - Ein Bericht wird von Pfarrer Ungewitter erstellt, wie Prüfung und Ordination der Pfarrer bisher in Sayn-Altenkirchen duchgeführt wurden. (Jacobson 1844a, S. 544-45) (eb)
16. Juli - Es ergeht die Ansbachsche Verordnung über das Anleinen der Dorfhunde. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.667.) (Hertel 1829, S.172) (eb)
26. Juli - Es ergeht eine Verordnung, dass Knechten und Mägden ein eigenes Bett anzuweisen sei, um die Sittlichkeit zu wahren. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.667-68.) (Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
6. August - Die Verordnungen von 1705 und 1710 gegen "herrenloses Gesindel" werden verschärft, indem die Vertreibung durch Einsatz von Husaren und bei Wiedereinreise eine Züchtigung befohlen werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.669.) (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)
14. August
  • Es ergeht die Ansbachsche Verordnung zur Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände in den Häusern. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670.) (Hertel 1829, S.171) (eb)
  • Das Schloss wird von französischen Truppen der 2. französischen Armee besetzt (bis 23.8), die sich unter Marschall Maillebois auf dem Weg von den Niederlanden nach Böhmen befindet. Frankreich ist in diesem Konflikt gegen die österreichische Kaiserin Verbündeter des preußischen König, der gerade den Ansbacher Verwandten die Übernahme der Landesherrschaft gegen die Kurpfalz gesichert hatte.(Rausch 1921, S. 129-30) (eb)
15. August - Von Kircheib (in der Quelle als Kirchenberg verschrieben) heranmarschierend, trifft die erste Division der 35-36.000 Mann umfassenden Armee des Marschalls Maillebois in Altenkirchen ein, rastet dort am 16. August und marschiert am 17. August nach Freilingen weiter. Die drei weiteren Divisionen folgen ebenfalls mit einem Rasttag in Altenkirchen im Abstand von jeweils zwei Tagen (die zweite Division trifft also am Tag des Abmarschs der ersten ein usw.). Die insgesamt 1.508 Pferde mit sich führende Armee hat nach Divisionen gegliedert folgenden - nicht vollständig mitgeteilten - täglichen Versorgungsbedarf: 1. Division - 13.695 Bund Stroh (zu je 10 Pd.) und 34,5 Klafter Holz; 2. Division - 9.165 Bund Stroh und 20 Klafter Holz; 3. Division 8.290 Bund Stroh und 16 Klafter Holz; 4. Division - 8.874 Bund Stroh und 28 Klafter Holz (Anonymus 1743, S. 188-190). Vgl. auch Kehr 1926 mit auszugsweise gebotenen Namenslisten geschädigter Einwohner. (ak)
21.-22. August - Für den Transport der französischen Divisionen von Altenkirchen nach Niederhadamar muss das Kirchspiel 12 Pferde und 21 Paar Ochsen stellen. Für die Verpflegung der Truppen stellt die Stadt 68 Säcke Hafer zu je 6 Malter, 100 Cent. 10 Pfund Heu und 146 Cent. 105 Pfund Stroh. (Rausch 1921, S. 130-131) (eb)
September - Die städtischen Schutzjuden müssen an die Rentei-Verwaltung von jedem Stück Vieh die Zunge abliefern. (Heuzeroth 1975, S.45). Die Stellung der Juden richtet sich nach der Juden-Ordnung vom 1. Oktober 1705. (Juden-Ordnung 1705) (eb)
13. September - Es gibt einen Jüdischen Friedhof links vor dem Obertor bei dem Herrschaftlichen Hopfengarten. (Jungbluth 2000, S.215)(eb)
8. Oktober - Es wird ein Strafreglement mit Angabe der Strafzahlungen für verschiedene Delikte erlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670-73.) (eb)
19. Oktober - Es ergeht die Ansbachsche Verordnung gegen die Verbreitung von Viehseuchen bei Viehkauf (Hertel 1829, S.173) (eb)
8. November - Die Ansbachsche Bauordnung wird erlassen. (Hertel 1829, S.173) Das Erdgeschoss von Neubauten ist in Stein auszuführen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.673-74.) (Vgl. auch Neu 1956, S.94.) (eb)
15. November - Die "Fürstlich-Brandenburg-Onolzbach-Sayn'schen Regierungs-Canzlei" verkündet, dass alle Bediensteten der vorherigen Landesherrschaft von Sachsen-Eisenach übernommen werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.675.) (eb)
22. Dezember - Es ergeht die Waldordnung für das Amt Altenkirchen, in der alle Waldungen forstmäßig bearbeitet werden müssen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.676-81.) (eb)

1743

  • Altenkirchen, eine kleine Stadt am Nieder-Rhein in der Grafschaft Berg, nicht weit von Cölln, gegen Süden. Sie brannte im Jahre 1728. gantz ab. Der Altenkirchen betreffende Eintrag in Carl Günther Ludovici, Allgemeine Schatz-Kammer Der Kauffmannschafft oder Vollständiges Lexicon Aller Handlungen und Gewerbe ... Fünffter Theil, oder Supplement. Leipzig, Sp. 238, bietet eine Mischung mehr oder weniger zuverlässiger Informationen. (ak)
  • In der Münzstätte Schwabach wird ein Golddukat mit zwei ovalen Wappen geprägt. (Schön 2008a, S.178, Nr. 48) (eb)
23. Januar - Es ergeht eine Ansbachsche Feuerordnung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670-73.) (Hertel 1829, S.173). (eb)
6. Februar - Es wird eine Ansbachsche Verordnung zum Erbrecht erlassen: Häuser sollen an das älteste Kind ungeteilt fallen, Äcker dürfen unter einem Morgen Größe nicht geteilt werde, Wiesen nicht unter einem halben Morgen; alle Erbteilungen müssen gerichtlich protokolliert werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.682-85) (eb) (Hertel 1829, S.173). (eb)
22. April - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung: Spielen und Zechen wird an Sonn- und Feiertagen verboten (Hertel 1829, S.174). (eb)
12. Mai - Christoph Ungewitter wird als lutherischer Inspektor eingeführt, ist gleichzeitig Pfarrer in Altenkirchen, nachdem er bereits 1723-1725 als Rektor und zweiter Pfarrer gewirkt hatte. (Sinemus 1933, S.34-35) (eb)
31. Mai - Es wird ein Verbot erlassen, im Wald Feuer zu machen und zu rauchen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.702.) (eb)
21. Juni - Es ergeht das Verbot der Aufnahme landesfremder Personen über acht Tage hinaus. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.702-03.) (eb)
2. August - Es wird verboten, Maibäume zu schlagen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.703.) (eb)
Anfang Oktober - Nach einer Nachricht vom 12. Oktober haben "vor etlichen Tagen" 36 berittene Husaren von Ansbach kommend auf ihrem Ritt nach Altenkirchen in Frankfurt/M. Station gemacht (Beytrag Zu den Privilegirten Historischen Nachrichten Der XLIIsten Woche, Anno 1743, S. 840). (ak)
Ende Oktober/Anfang November - Holländische Truppen im Umfang von 10 Divisionen als Avantgarde einer Alliierten Armee sollen von Limburg über Weyerbusch nach den Niederlanden marschieren, englische und österreichische Einheiten sollen diesen folgen. Das Holländische Garde-Regiment zu Fuß und das zu Pferd als 1. Division marschieren am 29. Oktober von Hundsangen nach Freilingen (Münchnerische Ordinari-Post-Zeitungen, Num. XLV, 9.11.1743 und Num. XLVI, 16.11.1743). (ak)
4. November - Die Friedrichs-Universität in Erlangen wird gegründet. An ihr studieren in den kommenden Jahrzehnten bis 1802 acht in Altenkirchen beiheimatete Söhne. (Kunstmann 1843) (eb)

1744

  • In der Münzstätte Schwabach wird ein weiterer Golddukat geprägt. (Schön 2008a, S. 179, Nr. 49) (eb)
  • Unter Leitung des Geheimen Rats von Avemann wird ein Bergamt für die Grafschaft eingerichtet. (Cramer 1805, S.98) (eb)
  • Die Preußische Werbung von Soldaten wird zugelassen, die holländische dagegen nicht. (Rausch 1921, S. 144) (eb)
  • Altenkirchen hat 100 Räuche (Häuser mit Feuerstellen). (Tabelle in Heinemann 2008, S. 29.) (sts) - Korrektur: Sowohl die Datierung als auch die Anzahl der Räuche sind zu korrigieren. Vgl. Eintrag unter 24. Nov. 1745. (ak)
  • Von den Bewohnern sind 36 lutherisch, 74 reformiert, die die Hauptkirche simultan nutzen, und 11 katholisch. (aus: Beschreibung der gesamten Grafschaft Sayn-Altenkirchen. Landeshauptarchiv Koblenz 30-2320) (Sommerfeld o. D., S. 47/48 ) (eb) - Korrektur: Die mitgeteilten Zahlen betreffen das Jahr 1745. Vgl. Eintrag unter 24. Nov. 1745. (ak)
  • Eine Ansbachsche Schulordnung wird erlassen. (Groh 1962, S.77-78) (eb)
  • Der Metzger Franz Deubel beklagt sich, dass der vom reformierten Pfarrer zu haltende Gemeindestier sich nachts in den Gärten herumtreibe und Schaden anrichte. Der Pfarrer gibt dem Stier die Schuld, der abends mit den Kühen zurückgetrieben werde. Es sei nicht immer zu vermeiden, dass er den Kühen nachstelle. (Sinemus 1933, S.246) (eb)
8. Januar - Eine amtliche Gebührenordnung wird veröffentlicht. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704.) (eb) - Die "Hoch-Fürstlich-Brandenburg-Sayn-Altenkirchische Tax-Ordnung" kann im Volltext auch unter www.dilibri.de eingesehen werden. (ak)
9. Januar - Es ergeht eine Verordnung zur Anzeigepflicht von Erbteilungen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704.) (eb)
9. März - Es wird das Verbot erlassen, Lumpen außer an konzessionierte Papierfabrikanten zu verkaufen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704-05.) (eb)
27. August - Es ergeht die Ansbachsche Verordnung, wonach die Kirchenbuße in Fällen der Unzucht durch Geldstrafen ersetzt wird. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.705; Hertel 1829, S.174) (eb)
9. November - Das Hochgericht in Helmenzen wird am Galgenberg in Anwesenheit aller Zunfthandwerker der Wollweber, Bäcker, Schlosser, Schmiede, Schreiner, Rothgerber, Sattler und Schuhmacher aufgerichtet. Anwesend sind auch der Hofrat und Kanzleidirektor Avemann, Amtsverwalter Schulz und der Steuerverwalter Georg Ludwig Billing (Rausch 1921, S.76-78) (eb)

1745

  • An der Vordergasse entsteht ein Barockbau zu Repräsentationszwecken bei der gelegentlichen Unterkunft der Herrschaft und als Wohnung des Kanzleidirektors. (Sommerfeld o. D., S.67) (eb)
  • In der Münzstätte Schwabach zwei Silbermünzen geprägt, eine mit dem Nennwert zu 3 Kreuzer = ein Groschen und eine zu 6 Kreuzer. Die letztere wird dann jährlich bis 1754 mit neuer Jahreszahl geprägt. (Schön 2008a, S. 179, Nr.50-51) (eb)
3. Februar - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zur Bestrafung bei Unzucht. (Hertel 1829, S.174) (eb)
30. April - Es wird das Verbot ausgesprochen, sich an Sonn- und Feiertagen vom Wohnort zu entfernen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.708.) (Vierbuchen 1978, S.183) (eb)
25. Mai - Dr. Johann Pachelbel wird zum Stadt- und Amtsphysikus und Apotheker in Altenkirchen in Personalunion ernannt. (RZ, 24.7.1971) (eb)
28. Juni - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zur Bestrafung der Beherbergung von Vagabunden. (Hertel 1829, S.175) (eb)
6. Juli - Die Ansbachsche Bauordnung für Bauernhäuser wird erlassen. (Hertel 1829, S.175) (eb)
30. September - Es ergeht eine Verordnung zur Unterhaltung der Wege zwischen den Gemeinden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.709.) (eb)
24. November - Amtsaktuar Johann Ernst Cramer erstellt eine Beschreibung des Amtes Altenkirchen, die zur Stadt Altenkirchen die folgenden Informationen enthält: Die Stadt hat 101 Häuser, in denen "99 inwohner und 22 beysaßen" - hiermit ist allein der Status der Haushaltsvorstände erfasst - wohnen. Hiervon sind 36 lutherischer, 74 reformierter und 11 katholischer Konfession. Die Stadt hat zwei alljährlich in ihrem Amt wechselnde Bürgermeister; die Angelegenheiten der Stadt werden nach Zusammenrufen der Bürger in einem Rathaus verhandelt. Becker, Schlosser, Schmiede, Wollenweber, Schreiner, Fenstermacher, Schuhmacher und Rotgerber sind in Zünften zusammengeschlossen, "so vor uralten zeiten etabliret worden". Die Schneider sind hingegen noch nicht in einer Zunft organisiert. Neben der von Reformierten und Lutheranern simultan genutzten Hauptkirche ist die herrschaftliche Mahlmühle gleich vor der Stadt erwähnt, wohin die Bürger gebannt sind. Bei dieser finden sich auch etliche Loh- und Baumühlen sowie eine Ölmühle, die Privatleuten gehören. Die Mauern der Stadt gelten als ziemlich gut. Neben dem Schloss ist der ehemalige herrschaftliche Viehhof erwähnt, zu dem einmal 5-600 Schafe gehörten. Nachdem man die zugehörigen Güter an Privatleute verpachtet hat, sind hiervon nur noch einige Scheunen und das Schafhaus erhalten. - Zum herrschaftlichen Hof Bergenhausen zählen "5 räuch und 6 inwohner" (5 luth., 1 ref.). - Der herrschaftliche Hof Honneroth "hat 2 räuche, 2 inwohner" (1 luth., 1 kath.). - Dieperzen "ist 5 räuche starck, und befinden sich 5 inwohner" (3 luth., 2 kath.). - Leuzbach "ist 42 räuche starck, und befinden sich 17 inwohner" (1 luth., 16 ref.); der gesondert erwähnte Hof des Amtsverwalters Schultz ist allein vom Zehnten befreit, hat aber ansonsten die Abgaben und Dienste zu leisten, die auf Privatgütern liegen. (Brommer 2016, S. 11-21) (ak)
Dezember - Johann Konrad Neuhoff wird reformierter zweiter Pfarrer. (Sinemus 1933, S.82) (eb)

1746

  • Johann Georg Goedecke ist in Altenkirchen Münzunternehmer bis 1753. (Schön 2008, S.305) (eb)
  • In der Münzstätte Schwabach werden zwei Silbermünzen geprägt, 1/2 Speziesreichstaler und 1 Speziesreichstaler. (Schön 2008a, S.179, Nr. 52-53) (eb)
3. März - Der Fürst von Taxis lässt die städtischen Boten auf den Strecken anhalten und die Briefpakete öffnen und untersuchen. Die Stadt Köln wehrt sich mit einer Klage beim Reichshofrat, die abgewiesen wird. (Faulhaber 1883, S.84) (eb)
19. März - Das Saynische Administrationskollegium erlässt eine Verfügung zum Verfahren in Ehesachen. (Jacobson 1844a, S. 545-46) (eb)
19. Mai - Johann Henrich August Ungewitter wird Rektor der Lateinschule. Pfarrer (Sinemus 1933, S.64) (eb)
20. Juni - Es ergeht ein Verbot der Sammlung mildtätiger Gaben durch Landesfremde. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.710) (eb)
28. Juli - Salentin Engelbert Avemann, ansbachischer Kanzleidirektor in Altenkirchen kauft von Graf Johann Ludwig von Wied-Runkel den Fruchtzehnten zu Niederwambach, die Zehnten zu Oberwambach, Seelbach und Bettgenhausen und die Kirchspielsbannmühle zu Niederwambach für 8000 Reichstaler auf 20 Jahre. (Schultze 1911 Nr. 1683) (eb)
9. Oktober - Im Auftrag der Kaiserin Maria Theresia schreibt Wilhelm von Oranien an die Westerwälder Stände und bittet um Anwerbung von Soldaten für die kaiserlichen Truppen. In Altenkirchen finden die Werber "gleich ein ganzes Nest voll unverschämter Halunken; so als Soldat immer noch gut".(RZ, 4.3.1953) (eb)
28. Dezember - Das Recht, in der Stadt Münzen zu prägen, wird vom Markgrafen wiederholt. (Mendel 1949, S.10) (eb)- Präzisierung: Weder die Sayner Grafen noch die Nachfolgelinien haben in Altenkirchen vor 1746 eine Münzstätte betrieben, erst Brandenburg-Ansbach richtet eine solche hier ein (Schneider 1979). Als zuverlässige Quelle zum Münzwesen in Altenkirchen sollte die auf gründlicher Auswertung der überlieferten Akten sowie einer umfassenden Sichtung der überlieferten Münzen und Medaillen beruhende Darstellung von Müller-Jahncke & Volz 1975 herangezogen werden (dort vor allem S. 210-221 und S. 260-263; Aufstellungen zu den in Altenkirchen geprägten Münzen S. 222-226, S. 230f.) (ak) Es werden Silbermünzen in Talerwährung geprägt. (Idelberger 1959, S.69) (eb) -Korrektur: Münzprägungen der Altenkirchener Münzstätte sind für die Jahre 1751-1759 nachweisbar (Schneider 1979, S. 73). (ak) Bedenken: vgl. Eintrag 1750 zum Ausbeutetaler. (eb) - Dieser Ausbeutetaler fungierte nicht als Zahlungsmittel, sondern als Erinnerungsstück. (ak) Schön 2008a (S. 976, Nr. 4-7) katalogisiert bereits für 1748 vier Prägungen in Silber aus der Münzstätte Altenkirchen. (eb)

1747

  • Der "Hoch-Fürstlich-Brandenburg-Onoltzbachische Address- und Schreib-Calender auf das Jahr 1747" verzeichnet sowohl die Mitglieder des in Ansbach residierenden Hoch-Fürstl. Brandenburg-Onolzbach-Saynischen Administrations-Raths-Collegiums (S. 86) als auch sämtliche in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen tätigen Räte und Diener (= Beamte) (S. 87-92) (Address- und Schreib-Calender 1747). (ak)
  • In der Münzstätte Schwabach wird ein weiterer Golddukat geprägt, der auch 1750 mit neuer Jahreszahl aufgelegt wird. (Schön 2008a, S.179, Nr. 54) (eb)
  • Eine Stadtrechnung für 1746/47 weist vier Schutzjuden nach (Groß 1924; Krämer 1995b, S. 125). (sts) Ergänzung: Genannt werden die Schutzjuden Calm (Callmann) David und Mortgen. (eb)
  • Die Stadtrechnung 1746/47 hat Hinweise auf eine von J. G. Hasselbach geführte Klage (nicht näher datiert), wonach ihm ungarische Ochsen seine gepachteten Weideflächen abgegrast hätten. Während Groß 1924 daraus auf das "Umherziehen fremder Kriegsvölker" schließen will, ist es wahrscheinlicher, in dieser Beschwerde einen Hinweis auf den Fernhandel mit Ochsen zu sehen, der in Köln ein Absatzgebiet hatte, für das die Hohe Straße als Triebweg diente. (ak)
4. Januar - Die Fürstlich Brandenburgische Cantzley befiehlt "zur Bestreitung der Commissariatsausgaben" 3000 Gulden für die Monate Januar bis April zu erheben. Diese zusätzliche Steuer für die Grafschaft wird auch am 3.5. und 25.9. für die folgenden Tertiale erhoben. Sie wird am 15.8.1748 als erledigt von Kammerkommissar Johann Gerhard Cramer attestiert. (RZ, 10.3.1962) (eb)
23. März - Johann Henrich August Ungewitter wird zum Rektor der Lateinschule ernannt. Pfarrer (Viehmeyer 1959.2, S.22-23) (eb)
28. März - Der jüdischen Gemeinde wird die Einrichtung einer "Judenschule" in einem Privathaus gestattet; 1743 war ein entsprechender Antrag noch abelehnt worden. Für diese Genehmigung hat jeder jüdische Haushalt jährlich eine Abgabe in Höhe von 1 Reichstaler zu leisten (Synagogen Rheinland-Pfalz/Saarland 2005, S. 73). (ak) (Datum von Jungbluth 1999, S.216)
25. April - Der Tagelohn für Zimmerer in herrschaftlichen Bauten beträgt bei einer Arbeitszeit von im Sommer ab 4 Uhr morgens bis 19 Uhr abends, im Winter von Tagesanbruch bis Anbruch der Nacht für Meister im Sommer 30 Kreuzer, im Winter 25 Kreuzer, für Gesellen im Sommer 22 bis 28 Kreuzer, im Winter 18 bis 23, für Handlanger im Sommer 20 Kreuzer, im Winter 15 Kreuzer. Ein Huhn kostete 48 Kreuzer, ein Eimer 50 Kreuzer, ein Topf mit Deckel 60 Kreuzer. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.711.) (eb) (Vierbuchen 1978, S.184) (eb)

1748

  • Der "Hoch-Fürstlich-Brandenburg-Onoltzbachische Address- und Schreib-Calender auf das Jahr 1748" verzeichnet sowohl die Mitglieder des in Ansbach residierenden Hoch-Fürstl. Brandenburg-Onolzbach-Saynischen Administrations-Raths-Collegiums (S. 86) als auch sämtliche in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen tätigen Räte und Diener (= Beamte) (S. 87-92) (Address- und Schreib-Calender 1748). (ak)
  • Es finden sich Angaben zur konfessionellen Gliederung des Kirchspiels Altenkirchen; die Haushaltungen verteilen sich wie folgt auf die drei Konfessionen: Stadt Altenkirchen 36 luth., 14 ref., 11 kath.; Dieperzen 4 luth., 0 ref., 3 kath.; Leuzbach 6 luth., 17 ref., 0 kath. (Fabricius 1909, S. 180). (ak)
  • Eine frühere Verordnung wird wiederholt, nach der Wilddiebe, wenn sie sich der Verhaftung entziehen wollten oder Widerstand leisteten, erschossen werden könnten. (Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
  • Johann Leonhard Bernhard wird Münzwardein der Münze, von 1750 bis zum Tod 1785 Münzmeister. (Schön 2008, S. 296) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen werden in Silber vier Münzen in den Nennwerten 1/40 Taler, 1/24 Taler, 1/20 Taler und 1/12 Taler geprägt. (Schön 2008a, S. 956, Nr. 4-7) (eb)
  • Bis 1748 ging noch eine stadtkölnischer Bote zwischen Köln und Frankfurt, erst in diesem Jahr ging der Postdienst dann endgültig an die Taxis'sche Post (Stricker 1872, S. 322). (ak)
1. Juni - Erbprinz Alexander besucht die Stadt (bis 5. Juni) (Käppele 1982, S.196-197); Schuhmann 1992, S. 275-277) und den Kanzleidirektor Avemann. (Lang 1848 S. 76) (eb)
9. Oktober - Einschränkungen der Ziegenhaltung werden erneuert. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.713.) (eb)
24. Oktober - Es ergeht die Anordnung, dass bei Verstaatlichung von Grundstücken die Entschädigung geregelt sein muss, ehe die Einziehung erfolgt. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.713.) (eb)

1749

  • Johann Christoph Friedrich Röger wird mit der Vermessung der Grafschaft Sayn-Altenkirchen betraut. (Güthling 1969, S.29) (ak)
  • Eine überwiegend herrschaftliche und kirchliche Gebäude umfassende Aufstellung der wichtigsten Gebäude in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen führt für Altenkirchen u. a. das "Würthshauß zum weißen Falcken" an, welches als neu erbaut und bei der Kirche stehend angegeben ist.(Schmeisser 1958, S. 92) Ob dieses Wirtshaus in einer Verbindung mit dem für 1179 genannten Gasthaus "Zum weißen Falken" steht (Heuken 1996, S. 81), ist eher fraglich. Auch die Verbindung zum angeblich 1525 bestehenden Gasthaus "Zum Falken" lässt sich nicht nachweisen. All diese Ungereimtheiten, die Heinemann 2014 (S. 84 u. S. 93) erneut ausbreitet, gehen offensichtlich auf einen Zeitungsartikel "Das Wirtshaus zum Falken" zurück, dessen mit den Initialen K. R.-M. zeichnender Verfasser wohl Karl Ramseger-Mühle war (RZ Nr. 18, 12./13.2.1949). Für die Namengebung des Wirtshauses "Zum weißen Falken" dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die unübertroffene Leidenschaft für die Falknerei bestimmend gewesen sein, die Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach zeigte. Kein anderer Reichsfürst seiner Zeit betrieb die Beizjagd mit vergleichbarem Aufwand (und ruinösen Folgen für die Staatskasse). (ak)
  • Johann Christian Schmeisser fertigt im Auftrag des Erbprinzen von 1748 18 Bilder von Ansichten der Hauptorte der Grafschaft an, die im Falle der von Altenkirchen bisher als verschollen gelten. Er erwähnt für die Stadt das Obertor und das Untertor, sowie die Hauptwache. (Güthling 1958, S. 92) (ak)
  • Für Altenkirchen sind 3 Markttage angesetzt: am Mittwoch nach Hl. 3 Könige, am ersten Montag im August und am Montag vor Simon Juda (Der Hinckend- und Stolpernd- doch eilfertig-fliegend- und laufende Reichs-Bott [...) Auf das Jahr 1749. Offenbach/M., o. S.). (ak)
  • Die 1724 angeordneten halben Feiertage fallen weg. (Sinemus 1933, S.234) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen wird nach dem Tod des Hachenburger Burggrafen Georg Friedrich von Kirchberg (14.8.1749) ein Ausbeutetaler in 110 Exemplaren mit dem Bild des Grubenfeldes St. Michael in Hamm/Sieg geprägt. (Gondorf 1993, S.29 mit Abbildung) (eb)
20. Januar - Es ergeht die Ansbachsche Verordnung zur Beschränkung der Vermächtnisse von Immobilien an die Kirchen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.714.) (Hertel 1829, S.175) (eb)
28. Mai - Die Stadt Köln verständigt sich mit dem Fürst von Taxis, die städtische Botenpost von Köln nach Frankfurt zu verkaufen. (Faulhaber 1883, S.86) (eb)
Jahresmitte - Das Werk "Staatsrecht der Reichs-Graffschaft Sayn" von Johann Jakob Moser erscheint. (Volz 1978, S.175) (eb)
2. Juni - Es ergeht die Anordnung zur Erlegung von 20 Sperlingen je Untertan. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.714.) (eb)
9. August - Eine Ansbachsche Verordnung legt fest, dass alle Kauf- und Tauschverträge sowie Erbteilungen gerichtlich bestätigt werden müssen. (Hertel 1829, S.176) (eb)
24. September - Es ergeht eine Abdeckerordnung. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.715-17.) (eb)
6. Dezember - Es ergeht die Verordnung zum Schutz der amtlich bestellten Wundärzte. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.717.) (eb)

1750

  • Gelbe Postwagen der Thurn-und-Taxisschen Post fahren als "Westerwälder Cours" von Frankfurt über Limburg - Wallmerod - Dierdorf - Hachenburg - Freilingen - Wahlrod - Gieleroth Altenkirchen zweimal wöchentlich nach Köln. (Faulhaber 1883, S.130-163) (eb)
  • Die Verschärfung der Tag- und Nachtwachen gegen "Diebe und Vagabunden", deren Verfolgung mit geladener Waffe und verstärkte Passkontrollen werden befohlen. (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen wird eine Silbermünze zu einem Kreuzer geprägt. (Schön 2008a, S. 977, Nr. A 12) (eb)
  • Ausbeutetaler aus dem Fischbacher Bergwerk "Krautgarten" mit dem Bild des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich werden in der Münzstätte Altenkirchen geprägt.(Sayn 1987, S.147) (eb) - Abbildung und historische Erläuterungen bei Spies 1768 (S. 121-128). Die Prägung dieser Ausbeutemedaille (ein Erinnerungsstück!) zur Mitte des Jahres 1750 "bildete den eigentlichen Auftakt für die später rege Tätigkeit der Münzstätte in Altenkirchen" (Müller-Jahncke & Volz 1975, S. 229). (ak) Bedenken: Angesichts der Prägungen des Jahres 1748 ist diese Bewertung fraglich. (eb)
21. April - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Verfahren wegen Falschmünzerei. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.717-18.) (Hertel 1829, S.176) (eb)
28. April - Das Verbot wird ausgesprochen, Häuser länger als drei Monate unbewohnt zu lassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.718.) (eb)
22. Juni - Altenkirchen wird vom Erzbistum Köln zum Teil des Dekanats Siegburg erklärt. (Binterim/Mooren 1828, S.209) (eb)
25.August - Es ergeht eine Verfügung in Ehesachen durch das Saynische Administrationskollegium. (Jacobson 1844a, S. 546) (eb)
3. Dezember - Ehegatten-Konkurse werden geregelt.(Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.719-20.) (eb)

1751

  • Es kommt zur Herstellung von geringwertigen Scheidemünzen, besonders aus Kupfer, in der Altenkirchener Münze bis 1758, die vom Kaiser verrufen und eingezogen werden. (Rausch 1921, S. 193-194) (eb) - Die Münzstätte Altenkirchen stand während der gesamten Zeit ihres Bestehens in einem zweifelhaften Ruf; ihr rechtlicher Status war umstritten. (Müller-Jahncke & Volz 1975) Einen reich bebilderten Einblick in die Altenkirchener Münzprägungen vermittelt Brandenburg in Franken 2015, S. 326-329, S. 384-385. (ak)
  • Wilhelm Dobicht ist bis 1759 Münzeisenschneider für die Münze. (Schön 2008, S.301) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen werden zwei Silbermünzen geprägt, in den Nennwerten zu 1 Kreuzer und 6 Kreuzer. Letztere Münze wird in den Jahren bis 1755 jährlich mit neuer Jahreszahl geprägt, erstere nur noch einmal 1755. (Schön 2008a, S. 977, Nr. 13-14)
5. Januar - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zur Abschaffung der Raderwährung. (Hertel 1829, S.176) (eb)
22. August - Ein Dekret des saynischen Administrationsrates verfügt die Abmessung und Absteinung sämtlicher herrschaftlicher Höfe im Kirchspiel Altenkirchen. Daraufhin legt der Ingenieurleutnant Johann Christian Friedrich Röger u. a. eine kolorierte Übersichtskarte zu den Grundstücken des Bergenhäuser Hofes vor (Behr & Heyen 1985, S. 91 (Abb. 50)). (ak)
26. Oktober - Es wird eine Ansbachsche Verordnung zum Forstfrevel erlassen. (Hertel 1829, S.177)(eb)

1752

  • In der Münzstätte Schwabach werden 4 Kupfermünzen in den Nennwerten 1 Pfennig, 1 1/2 Pfennig, 2 Pfennig, 4 Pfennig und drei Silbermünzen in den Nennwerten 1 Kreuzer (Nachprägungen 1753 und 1754), 2/3 Taler (Nachprägung 1753), ein Reichstaler geprägt.(Schön 2008a, S. 180, Nr. 59-62, 63-64,67) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen werden zwei Kupfermünzen zu 1 Pfennig und 1/4 Stüber sowie ein Silbermünze zu 3 Stüber geprägt. Die erstere wird mit der Jahreszahl 1753 nachgeprägt, die zweite bis jährlich 1756 mit neuer Jahreszahl. (Schön 2008a, S. 977, Nr. 9-10,12) (eb)
11. Januar - Als Rektor der Lateinschule wird Anton Ludwig Ebhardt eingeführt, Sohn des Amtsverwalters von Bendorf Johann Jakob Ebhardt. Pfarrer (Sinemus 1933, S.64-65) (eb)
2. März - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Glücksspielverbot. (Hertel 1829, S.177) (eb)
12./13. August - Der Scharfrichter im kurtrierischen Montabaur wird abends entführt und genötigt, einen angeblich vom Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Tode verurteilten 30-35-jährigen Mann zu exekutieren. Die Entführer hindern ihn jedoch am entscheidenden Hieb, eröffnen dem "Verurteilten" seine Begnadigung zur Haft auf der Freusburg und lassen den Scharfrichter frei. (Stramberg 1853, S. 277-280) Welche Bewandtnis es mit dieser Scheinexekution auf Sayn-Altenkirchener Gebiet gehabt hat, das bleibt zu ermitteln; vorläufig liegt allein "eine dunkle Geschichte" vor. (ak)
23. August - Es wird Ansbachsche Verordnung über die Erlaubnis erlassen, im Erbfall Häuser in zwei Wohnungen zu teilen. (Hertel 1829, S.177) (eb)

1753

  • In Altenkirchen gibt es einen Agenten des britischen Werbekommissars für die Auswanderung nach Nordamerika in Frankfurt. (Neu 1956, S.89) (eb)
  • Es ergeht ein Verbot der Rodung von Wald ohne Genehmigung.(Neu 1956. S.143) (eb)
  • In der Münzstätte Schwabach werden ein Golddukat zur Falkenjagd und ein weiterer Golddukat geprägt. (Schön 2008a, S. 179, Nr. 57, 65) (eb)
  • Erdmann Damian Fritsch ist bis 1759 in Altenkirchen Münzunternehmer. (Schön 2008, S. 303) (eb)
  • In der Münzstätte Altenkirchen wird eine Silbermünze zu 12 Kreuzern geprägt, die den Hinweis Brandenburg Onolzbach und Saynisches Land trägt. Sie wird 1755 mit neuer Jahreszahl nachgeprägt. (Schön 2008a, S. 977, Nr. 20) (eb)
28. Februar - Hermann Konrad Altgelt wird als zweiter reformierter Pfarrer ernannt. (Sinemus 1933, S.83) (eb)
5. März - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Verbot, mit brennenden Lichtern in Ställe zu gehen (Hertel 1829, S.177) (eb)
16. Oktober - Es wird eine Ansbachsche Verordnung erlassen, dass herrschaftliche Beamte von Untertanen und Hofleuten keine Kohlen kaufen dürfen. (Hertel 1829, S.177)(eb)
November - Als der Erbprinz von einer Bildungsreise schwer erkrankt zurückkehrt, entlädt sich die Wut des Markgrafen gegen einen Reisebegleiter, den Hofrat Mayer. Dieser wird nach Altenkirchen abgeführt. Nach einer Überlieferung wird er hier von einem Kommando Hannoverscher Dragoner übernommen und ins Zuchthaus nach Celle gebracht, wo sich seine Spur verliert (Lang 1833, S. 53). Einer anderen Überlieferung zufolge wird der Gardeoffizier von Leubelfing nach Altenkirchen nachgeschickt mit dem Befehl, Mayer dort hinrichten zu lassen (Lang 1833, S. 53; Oertel 1837, S. 60). Möglicherweise mischen sich diese Geschichten mit Nachrichten aus dem Jahre 1752 (vgl. Eintrag unter 12./13. August). Es bleibt zu prüfen, ob sich Fakten sichern lassen. (ak)

1754

  • In der Münzstätte Schwabach werden sechs Silbermünzen in den Nennwerten zu 1 Pfennig (1756 und 1757 nachgeprägt), 6 Kreuzer, 30 Kreuzer und drei verschiedene Konventionstaler geprägt. (Schön 2008a, S. 180-81, Nr. 66,68-70, A 69, A 70) (eb)
24. Februar - Anlässlich der Erreichung der Großjährigkeit widmet Caspar Andreas Ruhland, evangelisch-lutherischer Kantor in Altenkirchen, dem Erbprinzen Christian Friedrich Carl Alexander (* 24.2.1736 Ansbach) (Groß 1749, S.550) , seinem zukünftigen Fürsten (ab 3. August 1757) ein Huldigungsgedicht, das in Neuwied gedruckt wird. (Staatsarchiv Nürnberg) (eb)
10. Juli - Eine Brand-Versicherung wird eingerichtet. (Heuber 1784, S. 72-75) (eb)
22. November - Der Erbprinz heiratet die Tochter Friederika Carolina des Herzogs Franz Josias von Coburg-Saalfeld. (Barth 1795, S. 335) (eb)

1755

  • In der Münzstätte Altenkirchen werden sieben Silbermünzen geprägt in den Nennwerten 1 Stüber, 4 Kreuzer, 1/12 Reichstaler, 1/6 Reichstaler, 1/12 und 1/6 Reichstaler mit der Inschrift Graf zu Sayn und Wittgenstein, 1 Konventionstaler. (Schön 2008a, S.977, Nr. 11, 15-19, 21) (eb)
12. März - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zur Verwaltung des Kirchenvermögens. (Hertel 1829, S.178) (eb) Neben dem Kirchenvermögen der christlichen Konfessionen erfasst die Verordnung auch Wohltätigkeitsanstalten. Da die Gemeinde- bzw. Städteordnungen der Rheinprovinz 1845 und 1856 die bestehende Organisation der Armen-Verwaltung nicht berühren, gilt die Ansbachsche Verordnung in der Bürgermeisterei Altenkirchen auch noch 1859 (Bachem 1859, S. 148). (ak)
10. Juni - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung, dass herrschaftliche Beamte beim Verkauf oder Verpachtung herrschaftlicher Güter nicht mitbieten dürfen. (Hertel 1829, S.178) (eb)
26.-27. Dezember - In Köln und Aachen wird ein Erdbeben vermerkt, das aber keine Schäden anrichtet. (Korth 1885,S. 197-198) Es fällt auf, dass am 1.11.1755 ein großes Erdbeben Lissabon zerstörte. Vielleicht handelte es sich hier um ein Nachbeben. (eb)

1756

  • In der Münzstätte Schwabach werden drei Silbermünzen in den Nennwerten 1/12 Reichstaler, 20 Kreuzer und 1 Konventionstaler geprägt. (Schön 2008a, S. 181, Nr.71-73) (eb)
  • Ein Postreisender kann die Strecke Frankfurt-Köln zum Preis von 9 Gulden nutzen, zahlt (ab Frankfurt) bis Weyerbusch 7 Gulden, bis Gieleroth 5 Gulden, bis Freilingen 4 Gulden 20 Kreuzer (Eber 1756, S. 157). (ak)
18. Februar - Der Raum Aachen/Düren wird durch ein starkes Erdbeben mit schweren Gebäudeschäden erschüttert. (Pauls 1893, S. 94) Es verursacht große Schäden linksrheinisch und wird rechtsrheinisch bis Frankfurt, Arnsberg und Paderborn wahrgenommen. ((http://juskis-erdbebennews.de/historische-erdbeben-in-deutschland/ abgerufen 25.9.2016) (eb) - Nach Meldungen aus Neuwied haben sich kurz nach 8 Uhr Erdstöße und nachfolgender Sturmwind auf dem ganzen Westerwald "mit vieler Heftigkeit verspüren lassen", Schornsteine stürzten ein, Bäume wurden entwurzelt (Münchner Zeitungen Num. XXXIII, 26. Februar 1756, S. 130). (ak)
29. August - Preußische Truppen marschieren in Sachsen ein (Oncken/Heyck 1908, S.317) und lösen damit den Siebenjährigen Krieg aus. Ansbach steht damit im Loyalitätskonflikt zwischen dem habsburgischen Kaiser und der preußischen Verwandtschaft. Vgl dazu Störkel 1995 (S.60-64). Der Konflikt besteht auch zwischen dem Markgrafen, der die kaiserliche Partei ergreift, und dem Kronprinzen, der auf preußischer Seite steht. (eb)

1757

  • Auf dem Schlossgelände entsteht ein Fruchtspeicher zur Aufnahme der Getreideabgaben der Bevölkerung. (Sommerfeld o. D., S.67) (eb)
17. Januar - Der Reichstag beschließt den Reichskrieg gegen Preußen wegen dessen Einmarsch in Sachsen und fordert die Kreiskontingente an.(Oncken/Heyck 1908, S.319) Der Markgraf lässt für die kaiserliche Seite abstimmen. (Störkel 1995, S. 62-63) (eb)
26. Februar - Preußen droht Ansbach Vergeltung wegen seiner reichstreuen Haltung an. (Störkel 1995, S. 62/63) (eb)
26. März - Ansbach schließt mit Frankreich einen Subsidienvertrag. (Störkel 1995, S.63) (eb)
ab März - Die Grafschaft Sayn-Altenkirchen ist im Siebenjährigen Krieg Durchmarschgebiet für französische Truppen, die als Gegner Preußens auftreten. (Rausch 1921, S.133-134; dazu auch Ramseger 1936, S.19) (eb) (ak)
20. April - Eine dem Markgrafen angeratene Flucht nach Altenkirchen wird verworfen. (Störkel 1995, S. 64) (eb)
25. Mai - Der Markgraf flüchtet vor preußischen Truppen, die auch in Ansbach einmarschieren, bis 16. Juni nach Würzburg. (Störkel 1995, S.66) (eb)
3. August - Mit dem Tode des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich übernimmt Markgraf Christian Friedrich Carl Alexander von Brandenburg-Ansbach die Landesherrschaft. (Barth 1795, S. 334) (eb)
  • Auf den Tod des Landesherrn werden in der Münzstätte Schwabach zwei Silbermünzen zu 1/6 Taler und ein Konventionstaler geprägt. (Schön 2008a, S.181, Nr. 75-76) (eb)
  • Bis 1764 werden in der Münzstätte Altenkirchen für den neuen Landesherren noch Münzen geprägt. (Idelberger 1959, S.69) (eb) Im Jahre 1757 wird noch eine Kupfermünze zu 1/4 Stüber geprägt (1758 nachgeprägt), sowie drei Silbermünzen zu 1 Kreuzer (nachgeprägt 1758), 12 Kreuzer (nachgeprägt 1758) und 1/6 Taler (nachgeprägt 1758) (Schön 2008a, S.977, Nr. 22-23,25-26) (eb)
  • In der Münzstätte Schwabach werden für den neuen Landesherrn zwei Kupfermünzen zu 1 und 2 Pfennig, neun Silbermünzen in den Nennwerten zu 1 Groschen, 1 Kreuzer (1760 nachgeprägt), 1/12 Reichstaler, 1/6 Reichstaler mit Brustbild, 1/6 Reichstaler mit Monogramm, 8 Gutegroschen, 2/3 Taler mit Hüftbild, 2/3 Taler mit Brustbild, 1 Reichstaler und 1 Golddukat geprägt. (Schön 2008a, S.181-182, Nr. 77-78, 98, 81, A 82, 82-86) (eb)

1758

  • Ausprägung einer Münze, die allerdings den Bestimmungen der Reichssatzung wegen ihres geringen Feingehalts nicht entsprach (Hanke 1988, S.26) Es wird nicht berichtet, ob es sich um eine der Nachprägungen oder die einzige Neuprägung des Jahres zu 6 Kreuzer (Schön 2008a, S.977, Nr. 24) handelte. (eb) Vgl. auch Eintrag unter 27. März 1760. (ak)
  • In der Münzstätte Schwabach werden fünf Silbermünzen in den Nennwerten zu 3 Kreuzer, 4 Kreuzer (1759 nachgeprägt), 6 Kreuzer, zwei verschiedene Ausprägungen zu 1 Konventionstaler (davon der zweite 1759-60 zweimal nachgeprägt) und 1 Karolin in Gold geprägt. (Schön 2008a, S. 181-182, Nr. 87-90, 91-92) (eb)
  • Der französische Herzog von Broglie hält den Westerwald besetzt. (Rausch 1921, S. 134) Vgl. auch Lloyd 1785, Band 2, S. 20. (eb)
23./24. April - Auf Schloss Altenkirchen verstirbt in der Nacht vom 23./24. April die verwitwete Gräfin Sophia Florentina von Wied-Runkel (Neue Genalogisch-Historische Nachrichten von den Vornehmsten Begebenheiten, welche sich an den Europpäischen Höfen zugetragen [...]. Der 106. Theil. Leipzig 1759, S. 923). (ak)
Dezember - Ein französisches Kommando zählt die Frucht-, Heu- und Strohvorräte und die Viehbestände, Pferde und Fuhrwerke in allen Orten. (Ramseger 1936, S.20) (eb)

1759

  • In der Münzstätte Schwabach werden fünf Silbermünzen in den Nennwerten zu 1 Pfennig (1761-63 und 1765-1767 nachgeprägt),1 Kreuzer (1760-61 nachgeprägt), 10 Kreuzer, 20 Kreuzer und 1/2 Konventionstaler geprägt. (Schön 2008a, S.183, Nr. 94-96, A 97, 91) (eb)
  • Der Sterbetalers des Burggrafen Georg Friedrich von Kichberg wird in der Münzstätte Altenkirchen geprägt. (Sayn 1987, S.147) (eb)
  • Die Altenkirchener Münzstätte stellt ihren Betrieb ein (wie die wiedischen Prägestätten in Dierdorf und Neuwied). Nur 1763/64 werden in Altenkirchen noch einige wenige Konventionsmünzen geprägt (Schneider 1979, S. 73; Müller-Jahncke & Volz 1975, S. 218f.) (ak)
  • Quirin Fritsch ist bis 1765 Münzunternehmer. (Schön 2008, S. 304) (eb)
  • Die Stadtrechnung 1758/59 weist als gehaltene Stadtmärkte den Thomasmarkt (21.12.) und den Lichtmessmarkt (2.2.) aus (Groß 1924). (ak)
31. Januar - Es wird eine Neufassung der Zollordnung vorgenommen. (Heuber 1784, S. 568-574). (eb)
ab März - Es kommt zu Einquartierungen französischer Truppen des Herzogs von Broglie auch in Altenkirchen (Ramseger 1936 S.19-21; Katzwinkel 1959, S.35). Zwei französische Divisionen müssen mit täglich 7000 Rationen verpflegt werden. Kanzleidirektor Salzmann kann keine Verringerung der Fourageleistungen erwirken. (Rausch 1921, S. 135) Vgl. auch Lloyd 1785, Band 3,1787, S. 25/26 und S.377. (eb)
Mai - Bürgermeister Johann Gerhard Hasselbach legt die Stadtrechnung vom 1. Mai 1758 bis 30.April 1759 vor. Darin enthalten sind Judenschutzgelder, die Callmann David, Joseph Moses und Salomon Mayer bezahlen. Haushalt 1758/1759 (Groß 1924, S.78-79) (eb)
6. Juni - Der Markgraf erinnert an die bestehenden Verbote, die Felder ganzjährig einzuzäunen, um das Wild abzuhalten. (Markgraf 1759, S. 1-2) (eb)
7. Juni - Eine Neufassung der Judenordnung bekräftigt einerseits den Schutz und andererseits die einschränkenden Regeln. (Heuber 1784, S.268-282) (eb)

1760

  • In der Münzstätte Schwabach werden fünf Silbermünzen in den Nennwerten zu 2 Kreuzer, 4 Kreuzer, 20 Kreuzer, 30 Kreuzer und 1/2 Konventionstaler geprägt.(Schön 2008a, S.183-184, Nr. 99-100, 97, 101-102) (eb)
27. März - Kaiser Franz verfügt, dass die von der Altenkirchener Münzstätte - als "Hecken-Müntz" qualifiziert - mit zu geringem Gehalt ausgegebenen und im Umlauf befindlichen 1/6-Taler, 15-, 12- und 4-Kreuzer-Stücke aufgewechselt werden. Der dabei registrierte Schaden soll von Brandenburg-Onolzbach getragen werden. (http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/titel.cgi?katkey=66370213; Abbildungen der Münzen bei Anonymus 1760) (ak)
Mai - Die von Anonymus 1960 gegebene Darstellung zu einem Staatsbesuch des Markgrafen bleibt noch hinsichtlich ihrer Quelle zu prüfen. Sie bezieht sich jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Staatsbesuch im Jahre 1741. (ak)
Mai bis Juli - Die französischen Truppen bleiben im Westerwald (Rausch 1921, S. 134); starke Durchmärsche von Mai bis Juli. (Ramseger 1936 S.19-21). Vgl. auch Lloyd 1785, Band 4, 1789, S.327. (eb) (ak)
29. Juli - Im Anschluss an einen Kuraufenthalt in Bad Ems besucht die Markgräfin Friederike Caroline von Brandenburg-Ansbach die Stadt Altenkirchen; Aufenthalt vom 29. Juli bis 1. August (Schuhmann 1992, S. 278f.; viele Details zur Ausgestaltung der Feierlichkeiten). Vgl. auch Braun 1909. Zu diesem Ereignis wird eine Medaille ausgegeben, die auf der Rückseite u.a. eine Ansicht Altenkirchens zeigt (Spies 1771, S. 89-96; mit Abb. und Details zur feierlichen Ausgestaltung des Aufenthaltes der Landesherrin). Abb. der Medaille auch in Brandenburg in Franken 2015, S. 393. (ak) Vgl. auch (Rausch 1921, S. 136-139). (eb)
September - Aus Hessen ziehen 16-18.000 Franzosen über Hachenburg und Altenkirchen Richtung Köln zum Niederrhein. (Ramseger 1936, S.20) (eb)
25. Oktober - Der Markgraf erlässt eine Viehmarkt-Ordnung. (Heuber 1784, S. 459-461) (eb)




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