1701 - 1720

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1701

  • Die Pest tritt erneut auf. (Orte werden nicht genannt.) (Sinemus 1933, S.242) (eb)
  • Um der Holzverschwendung entgegenzutreten, darf Bauholz nur nach Anzeige beim landesherrlichen Oberförster geschnitten werden. (Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
12. Januar - Ein Bericht über den Zustand der Altenkirchener Stadtbefestigung, der im Laufe des Jahres 1701 bis 17. Dezember 1702 zu weiteren in den Akten vermerkten Schreiben führte, zeigt die geringe Dringlichkeit der Angelegenheiten (Friedhoff 2021, S. 30/31, Anm. 41-52). (ak)
13. Januar - Herzog Johann Wilhelm verfügt, dass für Altenkirchen allein ein lutherischer Schulmeister zu bestellen sei, der sowohl lutherische als auch reformierte Kinder zu unterrichten habe. Als daraufhin die Reformierten ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken, konfisziert die Regierung 18 Häuser und 12 Stück Vieh. Später gesteht man der reformierten Gemeinde aufgrund ihres beherrschenden Einflusses in der Stadt doch noch einen eigenen Schulmeister zu. (Menk 1983, S. 213f.) (ak)
22. Januar - Das Amt Altenkirchen muss 1600 Rheinische Taler als "Heurathsgeld" für die Begleichung der Kosten der Heirat der Tochter der Landesherrin, Friederica, mit dem Herzog von Sachsen-Weissenfels aufbringen (Groh 1965, S.103) (eb)
2. September - Eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung zum Verbot der Häuserverteilung wird erlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.637-38) (Hertel 1829, S.170) (eb)
28. September - Mit dem Tod der Herzogin Johannetta treten die Bestimmungen des Testaments von 1685 in Kraft. (Groß 1749, S. 555) Vgl. auch Meder 1701. (eb)
16. Dezember - Der Landesherr erlässt eine Medizinal- und Apothekerordnung. (Sachse 1824 S. 86) (eb)

1702

  • Zur Hochzeit des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach wird in Gotha ein Golddukaten geprägt. (Schön 2008a S. 890, Nr. 10) (eb)
  • Die Neugründung der Lateinschule unter lutherischer Leitung - die Einrichtung war 1605 als "Flaggschiff" der "Zweiten Reformation" geschaffen worden - markiert einen wichtigen Schritt in der Schmälerung des reformierten Einflusses in Altenkirchen (Menk 1983, S. 214). (ak) - Johann Henrich Reusch (* um 1675 Freusburg), Pfarrer in Hilgenroth, wird Präzeptor der lateinischen Schule (bis 1708). (Sinemus 1933, S.63) (eb)
6. Februar - Der Landesherr erlässt eine Gerichtsordnung. (Sachse 1824 S. 86) (eb)
10. Februar - Eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung zum Verfahren in Strafsachen ergeht. Die Schöffen sollen alle Vergehen dem Landschultheiß anzeigen. (Hertel 1829, S.171) (eb)
21. Februar - Der preußische König Friedrich III. mahnt in einem Schreiben an den saynischen Landesherrn die Einhaltung der Rechte der reformierten Gemeinden an. (Nachricht 1718, S.68-69) (eb)
2. März - Mit der Ernennung eines neuen kaiserlichen Postmeisters durch Kaiser Leopold tritt der Streit um die städtischen Botenposten und die Versuche der taxisschen Post, sie zu beseitigen, in eine neue Phase. Die Taxis errichten neue Postwagenkurse von Frankfurt nach Köln, Düsseldorf, Nürnberg und Leipzig, gegen die die städtischen Räte sich vergeblich beschweren. (Faulhaber 1883, S. 81-82) Siehe auch 1703.(eb)
30. März- Es wird eine Kanzlei-Ordnung für die Grafschaft erlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.638-40) (eb)

1703

  • Erstmals fährt ein taxisscher Postwagen wöchentlich einmal von Frankfurt nach Köln mit Stationen u.a. in Weyerbusch, Gieleroth, Freilingen und Wallmerod. (Winterscheid, Theo: In:Mittelrheinische Postgeschichte Heft 2, 1968, S.2) (eb)
27. Juli - Dem Herzogspaar wird als viertes Kind Charlotte Wilhelmina geboren. Es stirbt am gleichen Tage. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel) (eb)
6. Dezember - Der Landesherr wehrt sich gegen Gerüchte, er wolle die Graftschaft aufgeben (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.641) (eb)

1704

7. Januar - Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach ordnet an, dass bei Vererbung der landesherrlichen Höfe für die landesherrlichen Einkünft keine Minderung entstehen dürfe. (Schneider 2015, S.226) (eb)
19. Februar - Johann Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, lässt einen Postwagenkurs in [Köln-] Mülheim einrichten, der dreimal wöchentlich von Köln über Siegburg, Altenkirchen, Wetzlar, Frankfurt nach Heidelberg geht, 70 Jahre bestand und dann von den Taxis gekauft wurde. (Faulhaber 1883, S.107) (eb)
14. März - Der preußische König weist den saynischen Landesherrn in einem Schreiben auf die ihm berichteten Rechtsverletzungen der reformierten Gemeinde hin, vor allem in Sachen der Glaubensausübung und der Schule und der damit verbundenen Renten. (Nachricht 1718, S.69-72) (eb)
12. August - Der Landesherr erlässt eine Verlöbnisordnung. (Sachse 1824, S. 86) (eb)
10. Dezember - Dem Herzogspaar wird als fünftes Kind Johannetta Wilhelmina Juliana geboren (+ 2. Januar 1705) (Reinhard 1776, 14. Stammtafel) (eb)

1705

27. Juni - Nach einer Meldung vom folgenden Tag ist der "Fürst von Eisenach" (= Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach), nachdem er auf dem Römer die Goldene Bulle und andere Raritäten besichtigt hat, nach Altenkirchen abgereist (Der Post-tägliche Mercurius, Oder Eine besondere Post-tägliche Relation, 8. Juli 1705, o. S.). (ak)
21. Juli - Es ergeht die Sachsen-Eisenachsche Verordnung zum Verbot der Beherbergung von fremden Landstreichern, Bettlern, Kesselflickern mit Strafandrohung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.642-43) (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)

1706

  • Seit 1706 sind zwei Wächter in der Stadt beschäftigt, die im Winter um 9 Uhr und im Sommer um 10 Uhr vor den bestehenden Gaststätten die Stunde abrufen. (Rausch 1921, S. 55-56). (sts)
  • Bis 1722 gibt es wiederholte Besuche von Herzog Johann Wilhelm und seiner Familie im Schloss. (Sayn 1987, II, S.186)
9. Januar - Dem Herzogspaar wird als sechstes Kind Carl Wilhelm geboren. Es stirbt am 21. Februar. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel) (eb)
9. März - Die taxissche Post kündigt an, dass die Postwagenverbindungen von Frankfurt nach Köln erheblich vermehrt würden. (Faulhaber 1883, S. 82) (eb)
27. Juni - Der lutherische Pfarrer Georg Ludwig Marschalk wird eingeführt. (Sinemus 1933, S.60) (eb)
23. September - Eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung zu Missbräuchen bei Heiraten, Kindtaufen und Beerdigungen wird erlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.643-45) (eb)
27. Oktober - Kaiser Joseph I. erlässt ein von Taxis erwirktes Patent gegen alle anderen Postsysteme. (Faulhaber 1883, S. 82) (eb)

1707

  • Samstags soll keiner länger als bis 22 Uhr im Sommer und 21 Uhr im Winter arbeiten, damit er sonntags den Gottesdienst besuchen kann. (Sinemus 1933, S.254) (eb)
13. April Die "Sayn - Altenkirchener Regierung" fordert die Anlegung zweier weiterer Stadttore, nachdem sich bei einem Brand in diesem Jahr herausgestellt hat, dass die vorhandenen Stadttore nicht ausreichen, genügend Löschwasser herbeizuschaffen. Ein Tor soll hinter dem Gärtnerhaus (Petri), das andere bei der reformierten Kaplanei angelegt werden. (Rausch 1921, S. 55) (bw)
15. Mai - Jophann Christian Jacobi aus Altenkirchen verkauft 500 Malter herrschaftlichen Hafer zum Preis von 4 Kopfstück und 3 Petermänner je Malter an Johann Langenbach aus Neuwied. (Schultze 1911 Nr. 1582) (eb)
10. Juni - Dem Herzogspaar wird als siebtes Kind Carl August geboren (+ 23. Februar 1711). Seine Mutter stirbt bei der Geburt. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel)(eb)
27. September - Zechen und Spielen an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Krämer, Tabak- und Töpfehändler müssen die Läden geschlossen halten. Bäcker düfen nicht backen, aber vormittags verkaufen. Jahrmärkte sind verboten. Eier, Butter, Leder und Wolle dürfen nicht in die Stadt gebracht werden. Geldeinnehmen, Steuern zahlen, Wirtshausbesuche während des Gottesdienstes, Nachtschwärmereien in den Häusern und in den Gassen, Viehan- und verkauf, Kartenspielen, Kegeln, Sensenschärfen, Tanzen, Wettläufe an Pfingsten und Mehlmahlen sind verboten. Alle Gesunden müssen am Gottesdienst teilnehmen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.645) (Sinemus 1933, S.255) (eb)

1708

  • Johann Henrich Herzog (* 1687 Thüringen) wird Rektor der Lateinschule in Altenkirchen und Pfarrer in Hilgenroth (bis 1710) (Sinemus 1933, S.63). (eb)
28. Juli - Herzog Johann Wilhelm heiratet nach Ablauf des Trauerjahres in dritter Ehe Magdalena Sibylla von Sachsen-Weissenfels (+ 28. November 1726) (Reinhard 1776 14. Stammtafel). (eb)
19.September
  • Es ergeht die Sachsen-Eisenachsche Verordnung zum Instanzenzug und Verfahren in Zivilsachen. (Hertel 1829, S.171) (eb)
  • Eine Anordnung zur Anmeldung von baulichen Veränderungen an Kirchen, Pfarr- und Schulhäusern wird erlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.645-46.) (eb)
1. Oktober - Das Verbot der Ziegenhaltung wird ausgesprochen, wenn mehr als eine Kuh gehalten wird. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.646-47.) (eb)

1709

4. Februar - Im Raum Altenkirchen stehen drei kurpfälzische Regimenter, die entgegen ursprünglicher Planung an den Niederrhein nach Düsseldorf zurückbeordert werden; je ein Regiment in Altenkirchen, Weyerbusch und Mehren (Post-täglicher Mercurius, Oder Besondere Relation, von denen wichtigsten in Europa vorgehenden Affairen und Begebenheiten [...], Ausgabe Q 1709, o. S.). (ak)
15. Mai - Wegen der Teuerung bei Brotgetreide wird die Herstellung von Branntwein verboten (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.647) (eb)
28. November - Es ergeht eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung zum Verbot der Güterverteilung. (Hertel 1829, S.171) (eb)

1710

  • Der Landesherr hat einen Oberaufseher, der mit einem Kanzleidirektor und den Räten die Grafschaft regiert. (Gensicke 1961, S.372) (eb)
  • Es gibt nunmehr lutherische Superintendenten in Altenkirchen. Als erster wird Veit Henrich Biedermann berufen, gleichzeitig Pfarrer in Altenkirchen. (Sinemus 1933, S.33) (eb)
  • Die Lateinschule erhält die Bezeichnung Rektorat. (Viehmeyer 1959, S.50) Rektor wird ein lutherischer Pfarrgehilfe. (Neu 1956. S.94) (eb)
  • Der Landesherr genehmigt zusätzlich zu zwei Jahrmärkten einen Wochenmarkt, der jeweils montags gehalten wird (Rausch 1921, S.65) (eb) (ak)
23. Januar - Es ergeht eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung, die die von 1705 auch gegen Zigeuner, Landstreicher und Vagabunden wie Bärenführer, Seiltänzer, Gaukler und Marionettenspieler verschärft. Sie sollen festgenommen werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.647-48.) (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)
3. Februar - Es wird eine Anordnung erlassen, im Fall der Tollwut alle überschüssigen, vor allem alte und streunende Hunde zu töten. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.648-49.)
14. Februar - Eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung legt fest, dass eine Hochzeitsfeier nur bis 22 Uhr am Hochzeitstag dauern darf. (Hertel 1829, S.171) (eb)
19. August - Die dritte Ehefrau des Herzogs bringt ihr erstes Kind Johanna Magdalena Sophia zur Welt. Es stirbt am 26. Februar 1711, drei Tage nach dem jüngsten Halbbruder aus der zweiten Ehe des Vaters. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel)(eb)

1711

  • Aus der Polizeiordnung: Also wollen wir auch nicht gestatten, die fließenden Wasser und Bäche mit Flachs oder Hanff zu belegen, sondern weil der Fisch hierdurch verderbt und in einem gantzen Jahr nicht überwunden werden kann. So soll bei 10 Gulden Straff und Verlust des Flachses, sich dessen enthalten und jede Gemeinde schuldig sein, außerhalb des fließenden Wassers ihre besonderen Flachsrösten einzurichten. (RZ, 10.1.1987) (eb)
2. Januar - Johann Henrich Langen tritt seine Stelle als Rektor der Lateinschule an. Pfarrer (Sinemus 1933, S.63-64) (eb)
3. Februar - Es ergeht die Anordnung, im Fall der Tollwut alle überschüssigen, vor allem alte und streunende Hunde zu töten. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.648-49.)
3. September - Die dritte Ehefrau des Herzogs bringt als zweites Kind Christiana Wilhelmina zur Welt. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel)(eb)

1712

  • In der Münzstätte Eisenach werden 5 Silbermünzen geprägt. Sie tragen die Nennwerte 3 Heller, 3 Gutepfennig, 6 Gutepfennig, 1/24 Taler und 1/12 Taler. (Schön 2008a, S. 890, Nr. 11-15) (eb)

1713

  • In der Münzstätte Eisenach werden zwei Silbermünzen mit den Nennwerten 3 Gutepfennig und 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a, S. 890, Nr. 16-17) (eb)
  • Der reformierte Pfarrer Ueberfeldt gibt sein Einkommen mit 50 Reichstalern Bargeld, zur Hälfte aus der Kaplanstelle in Altenkirchen und zur anderen Hälfte aus dem Pfarrland in Almersbach, 50 Gulden aus der Kirchenkasse in Almersbach und 32 Karren Holz von der Regierung an. (Sinemus 1933, S.247) (eb)
20. Januar - Es ergeht das Verbot des Auftretens von Musikanten auf Jahrmärkten und bei Familienfeiern. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.648-49.) (Neu 1956, S.96) (eb)
28. Januar - Die dritte Ehefrau des Herzogs bringt ihr drittes Kind Johann Wilhelm zur Welt. Es stibt am 9. Mai. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel) Damit sind dem Herzog von den zwölf Kindern der drei ersten Ehefrauen acht im Kleinkind- oder Kindesalter gestorben. (eb)
nach 10. Mai - Die in den Niederlanden stationierten kaiserlichen Streitkräfte ziehen unter Prinz Eugen von Savoyen am 10. Mai bei Köln über den Rhein und marschieren auf Mannheim; die Truppen müssen also Altenkirchen passiert haben (Arneth 1858, S. 282). (ak)

1714

  • Die Mühlenordnung wird durch eine Verordnung über die Brotpreise und die Mahlgebühren ergänzt. (Schneider 2015, S.225) (eb)
14. September - Es wird ein Verbot nächtlicher Zusammenkünfte zur Flachsbereitung oder zum Spinnen erlassen, um einen geordneten Lebenswandel der jüngeren Untertanen sichzustellen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.650.) (Vierbuchen 1978, S.181) (eb)

1715

  • Es ergeht das Verbot "obrigkeitlicher Bekanntmachungen ... auf dem Friedhof". (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.650.) (Krämer 1994, S. 58) (sts)
3. Oktober - Der Landesherr erlässt eine Eheordnung. (Sachse 1824, S. 86) (eb)
9. November - Fürst Taxis klagt gegen die Stadt Köln beim Reichshofrat wegen der Verletzung seiner Rechte. (Faulhaber 1883, S. 82-83) (eb)

1716

  • In der Münzstätte Eisenach werden neun Münzen geprägt, darunter zwei Kupfermünzen zu einem Heller, sechs Silbermünzen zu 3 Heller, 3 Gutepfennig, 6 Gutepfennig, zweimal 1/24 Taler, 1/12 Taler und eine Goldmünze zu einem Dukaten. (Schön 2008a, S. 890-891, Nr. 18-22, 24-26, 28) (eb)
25.September - Es ergeht eine Sachsen-Eisenachsche Verordnung zur Höchstzahl von 24 Hochzeitsgästen. (Hertel 1829, S.171) (eb)
13. November - Es ergeht ein landesherrlicher Erlass, mit dem die Jagdhunde der Grundherren in der Grafschaft abgeschafft wurden, dafür das bisher abgegebene Getreide (Hundehaber) eingezogen wurde. Ständig zu unterhaltende Jagdhunde waren angesichts der seltenen Anwesenheit des Landesherrn im Lande zu kostspielig. (Schneider 2015, S. 229) (eb)

1717

  • In der Münzstätte Eisenach werden acht Münzen geprägt, darunter 2 Kupfermünzen zu einenm Heller, sechs Silbermünzen, eine zu 3 Gutepfennig, eine zu 6 Gutepfennig, 1/24 Taler, 1/12 Taler und zwei Gedenkmünzen zum 200. Jahrestag der Reformation zu einem und zwei Gutegroschen. (Schön 2008a, S. 891, Nr. 18-19, 21-22, 25-26, 29-30) (eb)
29. April - Ein Privileg einer Apothekenlizenz für den Apotheker Christoph Friedrich Scharff in Altenkirchen wird durch Herzog Johann Wilhelm zu Sachsen-Eisenach erteilt. (Bürger 1963, S.49) (eb)
30. August - Es wird eine Konzession für Kaminfeger eingeführt. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.650-651.) (eb)
31. Oktober - 2. November - Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach lässt drei Feiertage zur Feier des Reformationsjubiläums begehen und verordnet, künftig jährlich den 31. Oktober das Reformationsfest zu feiern (Fassmann 1734, S. 844 f.). (ak)
29. November - Der Apotheker Sigismund Stuppe wird vereidigt und verwaltet fortan die Altenkirchener Apothekenfiliale der Hachenburger Apotheke, aber wohl nur bis 1730 oder 1731. (Bürger 1963, S. 52) (eb)

1718

  • In der Münzstätte Eisenach werden vier Silbermünzen in den Nennwerten zu drei Heller, 3 Gutepfennig, 1/24 Taler und 1/6 Taler geprägt. (Schön 2008a, S. 890-891, Nr. 20,23,25,27) (eb)
  • Johann Gerhard Cramer (1700-1766) ist lutherischer Elementarlehrer bis 1722 (Haas 1975, S.36) (eb)
16. November - Anhänger der reformierten Gemeinden der Grafschaft Sayn legen den Stand der Auseinandersetzungen mit den Anhängern der lutherischen Kirche dar. (Nachricht 1718) (eb)

1719

  • Es erscheint eine Kampfschrift der lutherischen Gläubigen als Antwort auf die Schrift der reformierten Gläubigen. (Kurtzer Beweiß 1719)
  • Graf Johann Wilhelm verfügt, dass alle Kinder von 7 bis 14 Jahren zur Schule zu schicken sind. (RZ, 24.7.1972) (eb)
3. Februar - Der Landesherr ordnet an, dass bei Neuverpachtung der bisherige zeitlich befristete Pachtvertrag in ein Erbpachtvertältnis unzuwandeln ist. So konnten die Müllerfamilien ihre Existenz langfristig sichern. (Schneider 2015, S.227) (eb)
22. Juli - (Schul-)Inspektor Biedermann legt einen Inspektionsbericht vor. (Viehmeyer 1959.2, S.19-20) (eb)

1720

  • Erneut bricht die Pest aus. (Orte werden nicht genannt.) (Sinemus 1933, S.242) (eb)
10. Oktober - Nach einer Verordnung muss jeder Untertan 20 Spatzenköpfe jährlich abliefern. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.651.) (Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
7. Dezember - Ohne obrigkeitliche Genehmigung darf sich kein Landfremder niederlassen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.651.) (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)





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